{"id":"WP-075","aliases":[],"title":"Landesaufnahmeprogramm für Schutzsuchende in Notlagen einrichten","topic":"Demokratie & Zusammenleben","subtopic":"Integration","promise":{"summary":"Landesaufnahmeprogramm für Schutzsuchende in Notlagen einrichten","section":"NRW wird ein sicherer Hafen: Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete","url":"https://www.gruene-castrop-rauxel.de/wp-content/uploads/2022/03/LTW2022_Langwahlprogramm.pdf#page=140","page":"PDF-Druckseite 140"},"coalition":{"status":"Übernommen, Reichweite prüfen","summaries":["Landesaufnahmeprogramm im Einvernehmen mit Bund"],"url":"https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=122"},"published":null,"history":[],"baseline":{"schema":"nrw-editorial-baseline/1","baselineId":"EDITORIAL_BASELINE_2026-10-22","releaseOrigin":"EDITORIAL_BASELINE_2026-10-22","contentHash":"b588bd22acfe16ffaf9a5a40bb598251b710f55b0129b47d8df553be3e3effb3","manifestDigest":"83463e5f9d7d002e5ac53a4b0cc761a6b0b9ea744966c98fd63a3a91c55754a1","releasedAt":"2026-10-23T10:24:12.202Z","original":{"status":"ORIGINALFORDERUNG BELEGT","summary":"Landesaufnahmeprogramm für Schutzsuchende in Notlagen einrichten","url":"https://www.gruene-castrop-rauxel.de/wp-content/uploads/2022/03/LTW2022_Langwahlprogramm.pdf#page=140"},"coalition":{"status":"Teilweise übernommen","sourceStatus":"VERTRAGLICH AUFGEGRIFFEN – Reichweite prüfen","reason":"Übernommen, Reichweite prüfen","url":"https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=122"},"facts":{"summary":"Das NRW-Flüchtlingsministerium erklärt auf seiner aktuell abrufbaren Fachseite, derzeit keine Landesaufnahmeprogramme durchzuführen. Ein 2026 angestrebter besonderer Aufenthaltsstatus für bereits in NRW lebende irakische Jesidinnen und Jesiden scheiterte am fehlenden Einvernehmen des Bundesinnenministeriums; diese Initiative war aber kein Aufnahmeprogramm für neu einreisende Schutzsuchende. Über die ganze Zeit seit 2022 ist damit noch keine vollständige Bilanz erstellt.","law":"§ 23 Abs. 1 AufenthG: Landesaufnahmeanordnungen bedürfen des Einvernehmens des BMI. Ein BMI-Schreiben vom 13.03.2026 verweigerte dieses für eine gesonderte Regelung zugunsten bereits in NRW lebender irakischer Jesidinnen und Jesiden – kein Nachweis für die Einrichtung eines neuen Einreiseprogramms.","finance":"ANWENDBARKEIT / R05-SACHSTAND noch separat qualifizieren","implementation":"Amtliche Ministeriumsseite nennt zum Abruf 22.10.2026 keinen laufenden NRW-Landesaufnahmeprogrammbetrieb; der jesidische Inlandsfall wird getrennt eingeordnet.","impact":"Für mögliche Aufnahmeprogramme oder Neuaufnahmen in einzelnen Jahren 2022–2025 und deren tatsächliche Schutzwirkung liegt aus diesen zwei Quellen noch keine vollständige Zeitreihe vor.","openQuestions":"Jesidisches Bleiberecht für schon in NRW Lebende ist nicht Neuaufnahmeprogramm.","asOf":"2026-10-22","sources":[{"url":"https://www.gruene-castrop-rauxel.de/wp-content/uploads/2022/03/LTW2022_Langwahlprogramm.pdf#page=140","role":"Wahlprogramm","title":"gruene-castrop-rauxel.de"},{"url":"https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=122","role":"Koalitionsvertrag","title":"cdu-nrw.de"},{"url":"https://www.mkjfgfi.nrw/aufnahmeprogramme-fuer-syrische-fluechtlinge","role":"Umsetzungsbeleg","title":"mkjfgfi.nrw"}]},"assessment":{"status":"Nicht umgesetzt","summary":"Das NRW-Flüchtlingsministerium erklärt auf seiner aktuell abrufbaren Fachseite, derzeit keine Landesaufnahmeprogramme durchzuführen. Ein 2026 angestrebter besonderer Aufenthaltsstatus für bereits in NRW lebende irakische Jesidinnen und Jesiden scheiterte am fehlenden Einvernehmen des Bundesinnenministeriums; diese Initiative war aber kein Aufnahmeprogramm für neu einreisende Schutzsuchende. Über die ganze Zeit seit 2022 ist damit noch keine vollständige Bilanz erstellt.","reason":"R02 TEILWEISE ÜBERNOMMEN: Der Koalitionsvertrag Drucks.121 Zeilen5940–5947 befürwortet ein humanitäres Landesaufnahmeprogramm für bestimmte akut schutzbedürftige Gruppen, ausdrücklich abhängig vom Einvernehmen mit dem BUND (§23 Abs1 Aufenthaltsgesetz). Die ursprüngliche allgemeinere Wahlforderung wird damit in Personenkreis und Kondition eingeschränkt. R13 NICHT UMGESETZT für ein AKTUELL DURCHGEFÜHRTES Landesaufnahmeprogramm: Das NRW-Fluchtministerium erklärt auf seiner eigenen Programmseite wörtlich, dass das Land DERZEIT KEINE Aufnahmeprogramme durchführt (Abruf22.10.2026). Diese eindeutige amtliche Gegenwartsinformation erlaubt ein Urteil über den aktuellen Betrieb, aber KEINE unbewiesene Behauptung, seit2022 habe es nie ein kurzzeitiges Programm gegeben. Die 2026 diskutierte Bleiberechtsregelung für schon in NRW lebende jesidische Personen betrifft NICHT die erstmalige Neuaufnahme Schutzsuchender aus dem Ausland und ist deshalb kein Ersatzbeleg. Zustimmung/Bundeszuständigkeit klar benennen. Quellen: https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=122 ; https://www.mkjfgfi.nrw/aufnahmeprogramme-fuer-syrische-fluechtlinge ; https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html","asOf":"2026-10-22","sources":[{"url":"https://www.mkjfgfi.nrw/aufnahmeprogramme-fuer-syrische-fluechtlinge","role":"Umsetzungsbeleg","title":"mkjfgfi.nrw"}],"releaseOrigin":"EDITORIAL_BASELINE_2026-10-22","assessmentHash":"7d803168c246054a1851e5b848330194002f5450c920665eb0ff420e0bec2265","assessmentManifestDigest":"f327740766c01528aa6509aa08e2576142beeeac7a5b3b25b2c70473c2c0a920"}}}