{"id":"WP-079","aliases":[],"title":"Präventive Täterarbeit bei häuslicher Gewalt ausbauen","topic":"Recht & Sicherheit","subtopic":"Justiz","promise":{"summary":"Präventive Täterarbeit bei häuslicher Gewalt ausbauen","section":"Häusliche Gewalt koordiniert bekämpfen","url":"https://www.gruene-castrop-rauxel.de/wp-content/uploads/2022/03/LTW2022_Langwahlprogramm.pdf#page=146","page":"PDF-Druckseite 146"},"coalition":{"status":"Inhaltlich verändert","summaries":[],"url":"https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=54"},"published":null,"history":[],"baseline":{"schema":"nrw-editorial-baseline/1","baselineId":"EDITORIAL_BASELINE_2026-10-22","releaseOrigin":"EDITORIAL_BASELINE_2026-10-22","contentHash":"ba5d228d0b6373eaf114777d62e22a86eec70c21048321a75fbe2e7a0dd2229e","manifestDigest":"83463e5f9d7d002e5ac53a4b0cc761a6b0b9ea744966c98fd63a3a91c55754a1","releasedAt":"2026-10-23T10:24:12.202Z","original":{"status":"ORIGINALFORDERUNG BELEGT","summary":"Präventive Täterarbeit bei häuslicher Gewalt ausbauen","url":"https://www.gruene-castrop-rauxel.de/wp-content/uploads/2022/03/LTW2022_Langwahlprogramm.pdf#page=146"},"coalition":{"status":"Nur thematisch erwähnt","sourceStatus":"THEMATISCH VERÄNDERT – Originalziel nicht als übernommen markieren","reason":"Inhaltlich verändert","url":"https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=54"},"facts":{"summary":"NRW fördert Täterarbeit bei häuslicher Gewalt über 20 Beratungsstellen und eine landesweite Koordinierungsstelle. Die seit Januar 2025 geltende Förderrichtlinie führt ein schon 2021 geregeltes Programm fort. Der Haushalt belegt 857.000 Euro Ist-Ausgaben 2024 und Ansätze von jeweils 939.500 Euro für 2025 und 2026. Ob seit 2022 mehr Standorte oder Beratungskapazitäten entstanden, ist damit noch nicht belegt.","law":"Richtlinie Täterarbeit vom10.03.2025, ab01.01.2025 geltend; zuvor Förderrichtlinie vom16.07.2021, die 2025 ausdrücklich als Fortsetzungsfall genannt wird. Keine erst2025 erfundene Neugründung.","finance":"ANWENDBARKEIT / R05-SACHSTAND noch separat qualifizieren","implementation":"Laut Landtags-Haushaltsbericht: 20 Täterberatungsstellen und eine Koordinierungsstelle, Ist-Ausgabe 2024=857.000 EUR; Haushaltsansätze 2025/2026 jeweils939.500 EUR. Ansatz ist keine Ist-Auszahlung.","impact":"Nettozuwachs der seit2022 betriebenen Beratungsstellen, tatsächlich neue Personalstellen und Fall-/Rückfallstatistik aus den vorliegenden Quellen nicht nachgewiesen.","openQuestions":"Ansätze2025/26 ≠ Ist-Auszahlungen; alte20? Förderung seit2021 fortlaufend.","asOf":"2026-10-22","sources":[{"url":"https://www.gruene-castrop-rauxel.de/wp-content/uploads/2022/03/LTW2022_Langwahlprogramm.pdf#page=146","role":"Wahlprogramm","title":"gruene-castrop-rauxel.de"},{"url":"https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=54","role":"Koalitionsvertrag","title":"cdu-nrw.de"},{"url":"https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/01012025-richtlinie-ueber-die-gewaehrung-von-zuwendungen-zur-1/","role":"Umsetzungsbeleg","title":"recht.nrw.de"}]},"assessment":{"status":"Teilweise","summary":"NRW fördert Täterarbeit bei häuslicher Gewalt über 20 Beratungsstellen und eine landesweite Koordinierungsstelle. Die seit Januar 2025 geltende Förderrichtlinie führt ein schon 2021 geregeltes Programm fort. Der Haushalt belegt 857.000 Euro Ist-Ausgaben 2024 und Ansätze von jeweils 939.500 Euro für 2025 und 2026. Ob seit 2022 mehr Standorte oder Beratungskapazitäten entstanden, ist damit noch nicht belegt.","reason":"R02 NICHT ÜBERNOMMEN als konkretes Instrument: Das GRÜNE-Wahlprogramm fordert Ausbau präventiver Täterarbeit BEI HÄUSLICHER GEWALT. Der Vertrag Drucks.53 Z2569–2605 enthält Gewaltschutz und Prävention, jedoch keine solche Täterarbeit als konkretes Vorhaben. Der auf Drucks.79 Z3852–3856 genannte Begriff Täterarbeit betrifft sexualisierte Gewalt gegen KINDER/Darstellungen und darf nicht als Vertragstreffer für Partnerschaftsgewalt missverstanden werden. R13 TEILWEISE: Das Land fördert nach der seit01.01.2025 geltenden Richtlinie weiterhin spezialisierte Täterberatungsstellen (laut Haushaltsunterlage20 Standorte plus Koordination). Amtlicher Haushalt berichtet 857.000 EUR IST-Ausgaben2024 und je939.500 EUR bloße ANSÄTZE für2025 und2026. Eine frühere Richtlinie existierte bereits2021. Fortgeführte Förderung und vorhandene konkrete Angebote sind ein Teilfortschritt im INSTRUMENT, aber kein Beweis für seit2022 NETTO NEUE Beratungsstellen, zusätzliche Vollzeitstellen, mehr betreute Personen oder tatsächlich verausgabte geplante Haushaltsbeträge. Quellen: https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=54 ; https://recht.nrw.de/taxonomy/term/34360 ; https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/esm/MME18-1432.pdf","asOf":"2026-10-22","sources":[{"url":"https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/01012025-richtlinie-ueber-die-gewaehrung-von-zuwendungen-zur-1/","role":"Umsetzungsbeleg","title":"recht.nrw.de"}],"releaseOrigin":"EDITORIAL_BASELINE_2026-10-22","assessmentHash":"84b9d3c7ece88a1f00fa5d5774f472af3a046c202caa77a8a45055756e8b78d9","assessmentManifestDigest":"f327740766c01528aa6509aa08e2576142beeeac7a5b3b25b2c70473c2c0a920"}}}