{"id":"WP-252","aliases":[],"title":"Schuldner- und Insolvenzberatung trotz geteilter Zuständigkeit organisatorisch zusammenführen","topic":"Gesundheit & Soziales","subtopic":"Soziales","promise":{"summary":"Schuldner- und Insolvenzberatung trotz geteilter Zuständigkeit organisatorisch zusammenführen","section":"Schuldner*innenberatung garantieren – Beratungsstrukturen optimieren","url":"https://www.gruene-castrop-rauxel.de/wp-content/uploads/2022/03/LTW2022_Langwahlprogramm.pdf#page=107","page":"PDF-Druckseite 107–108"},"coalition":{"status":"Weitgehend übernommen","summaries":["Beratungsangebot der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ausbauen, Zugangskreis erweitern und zeitnahe Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung organisieren."],"url":"https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=35"},"published":null,"history":[],"baseline":{"schema":"nrw-editorial-baseline/1","baselineId":"EDITORIAL_BASELINE_2026-10-22","releaseOrigin":"EDITORIAL_BASELINE_2026-10-22","contentHash":"f33191ea404934ee8743c0ff786af9921c7edcd008992df73b306b43998b0e78","manifestDigest":"83463e5f9d7d002e5ac53a4b0cc761a6b0b9ea744966c98fd63a3a91c55754a1","releasedAt":"2026-10-23T10:24:12.202Z","original":{"status":"ORIGINALFORDERUNG BELEGT","summary":"Schuldner- und Insolvenzberatung trotz geteilter Zuständigkeit organisatorisch zusammenführen","url":"https://www.gruene-castrop-rauxel.de/wp-content/uploads/2022/03/LTW2022_Langwahlprogramm.pdf#page=107"},"coalition":{"status":"Vollständig übernommen","sourceStatus":"VEREINBART – weitgehend","reason":"Weitgehend übernommen","url":"https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=35"},"facts":{"summary":"Das Land fördert Verbraucherinsolvenzberatung weiter nach einer seit Oktober 2021 bestehenden Richtlinie. Die 2025er Fassung und der 2026 gültige Änderungsstand sehen bereits eine ganzheitliche wirtschaftliche, soziale und psychosoziale Beratung, Mindestpersonal sowie die Kooperation mit anderen geförderten Stellen vor. Das belegt fachliche Verzahnung, aber nicht, dass kommunal finanzierte Schuldnerberatung und landesfinanzierte Insolvenzberatung mittlerweile institutionell oder finanziell zusammengelegt wurden. Neu belegt ist ein Vorbereitungsprozess: Das NRW-Familienministerium berichtete im Juli 2026 über eine geplante Studie zu tatsächlichen Beratungsbedarfen im Zusammenhang mit dem bundesweiten Schuldnerberatungsdienstegesetz und das Ziel, vor Ort möglichst einheitliche Abrechnungsregeln zu finden. Eine ausgeschriebene Studie und ein angestrebtes Abrechnungsmodell sind noch keine in Kraft gesetzte einheitliche Finanzierung, insbesondere weil das Bundesgesetz laut der Mitteilung im Vermittlungsausschuss war.","law":"NRW Verbraucherinsolvenzberatung-RL Stammnorm11.10.2021, Fassungen03.07.2025 und26.06.2026: §2 ganzheitlicher wirtschaftlicher/sozialer/psychosozialer Beratungsumfang, Nr4.2>=1,5 VZÄ, Nr6.2 Zusammenarbeit mit geförderten Stellen, Nr7.1 elektronisches Antragsverfahren ab2023. Diese Verpflichtungen sind VOR der 2026er letzten Novellierung vorhanden. 2026 gültige RL verlängert/ändert Programm, aber kein genereller Übergang zu einheitlicher kommunal-landesweiter Trägerschaft. Bundes SchuBerDG 2026 Bundesrats-/Vermittlungsstand extern offen.","finance":"ANWENDBARKEIT / R05-SACHSTAND noch separat qualifizieren","implementation":"2026 Erlass weiter personale Förderhöchstgrenze bis59.000EUR je VZÄ laut sichtbarem Richtlinientext, Kooperation und Controlling vorhanden. Kommunen.NRW Mitteilung vom02.07.2026 zitiert MKJFGFI: Auftrag Bedarfsstudie ausschreibungsrechtlich vorbereitet, Absicht möglichst einheitliche örtliche Abrechnung ohne bestehende Kommunal-/Trägerverträge aufzuheben. Kein abgeschlossener Studie-Bericht, gesetzlich eingeführter Fonds, einheitlicher Bescheidweg oder Vollzugs-IST verifiziert.","impact":"Doppelfinanzierungen/Finanzierungsvereinbarungen Land–Kommunen, einheitliches Case Management, weniger Beratungsunterbrechungen und Wartelisten nach2022 bleiben ohne Nachweis. Rechts- und organisatorische Pflicht zur engen Kooperation nicht institutionelle/finanzielle Zusammenführung.","openQuestions":"Ja – zuständigkeitsübergreifende Verträge, einheitliche Finanzierungsmodelle, Trägerprojekte und Regierungsbeschlüsse bis Oktober 2026 prüfen.","asOf":"2026-10-22","sources":[{"url":"https://www.gruene-castrop-rauxel.de/wp-content/uploads/2022/03/LTW2022_Langwahlprogramm.pdf#page=107","role":"Wahlprogramm","title":"gruene-castrop-rauxel.de"},{"url":"https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=35","role":"Koalitionsvertrag","title":"cdu-nrw.de"},{"url":"https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/26062026-richtlinien-ueber-die-gewaehrung-von-zuwendungen-zur-foerderung/","role":"Umsetzungsbeleg","title":"recht.nrw.de"}]},"assessment":{"status":"Nicht beurteilbar","summary":"Das Land fördert Verbraucherinsolvenzberatung weiter nach einer seit Oktober 2021 bestehenden Richtlinie. Die 2025er Fassung und der 2026 gültige Änderungsstand sehen bereits eine ganzheitliche wirtschaftliche, soziale und psychosoziale Beratung, Mindestpersonal sowie die Kooperation mit anderen geförderten Stellen vor. Das belegt fachliche Verzahnung, aber nicht, dass kommunal finanzierte Schuldnerberatung und landesfinanzierte Insolvenzberatung mittlerweile institutionell oder finanziell zusammengelegt wurden. Neu belegt ist ein Vorbereitungsprozess: Das NRW-Familienministerium berichtete im Juli 2026 über eine geplante Studie zu tatsächlichen Beratungsbedarfen im Zusammenhang mit dem bundesweiten Schuldnerberatungsdienstegesetz und das Ziel, vor Ort möglichst einheitliche Abrechnungsregeln zu finden. Eine ausgeschriebene Studie und ein angestrebtes Abrechnungsmodell sind noch keine in Kraft gesetzte einheitliche Finanzierung, insbesondere weil das Bundesgesetz laut der Mitteilung im Vermittlungsausschuss war.","reason":"R02 VOLLSTÄNDIG ÜBERNOMMEN: In Druckseite34 Zeilen1625–1627 und Druckseite51 Zeilen2473–2476 verspricht der Koalitionsvertrag wörtlich die 'Zusammenlegung der Schuldner- und der Insolvenzberatung' zeitnah zu organisieren. Damit ist das Wahlziel vertraglich klar, unabhängig vom Realvollzug. R13 NICHT BEURTEILBAR für den rechts-/organisationsverbindlichen Zusammenschluss: Die NRW-Richtlinie Verbraucherinsolvenzberatung2026 (Stammnorm11.10.2021) enthält schon vor2022 ganzheitliche Beratung, Mindestpersonalausstattung, kostenlose Zugänge und KOOPERATIONSauflagen. Eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit geförderter Träger ist keine abgeschlossene Fusion ihrer unterschiedlichen LANDES-/KOMMUNALFINANZIERUNG, Zuständigkeit, Vertragsstrukturen oder Trägerführung. Es gibt Berichte von Wohlfahrts- und Fachverbänden über politische Gespräche und ein einzuführendes einheitliches Angebot, aber keinen hier verifizierten landesweiten Fusions-Erlass, gemeinsames Finanzierungsrecht, vollständige Liste fusionierter Stellen oder Kassenumschichtung. Ohne umfassende Zuständigkeits- und Organisationsakte weder voll umgesetzt noch nachweisbar niemals umgesetzt; der Stand bleibt offen. Quelle: https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=35 ; https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=52 ; https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/26062026-richtlinien-ueber-die-gewaehrung-von-zuwendungen-zur-foerderung/","asOf":"2026-10-22","sources":[{"url":"https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/26062026-richtlinien-ueber-die-gewaehrung-von-zuwendungen-zur-foerderung/","role":"Umsetzungsbeleg","title":"recht.nrw.de"}],"releaseOrigin":"EDITORIAL_BASELINE_2026-10-22","assessmentHash":"b142174ce251c1bf318b9cc49fce1922c327ff2717a07a2fe2912ab7aa7c3d2f","assessmentManifestDigest":"f327740766c01528aa6509aa08e2576142beeeac7a5b3b25b2c70473c2c0a920"}}}