{"id":"WP-331","aliases":[],"title":"Denkmalfachämter der Landschaftsverbände in ihrer Stellung und Expertise erhalten","topic":"Kultur, Medien & Sport","subtopic":"Kultur","promise":{"summary":"Denkmalfachämter der Landschaftsverbände in ihrer Stellung und Expertise erhalten","section":"Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen stärken – baukulturelles Erbe erhalten","url":"https://www.gruene-castrop-rauxel.de/wp-content/uploads/2022/03/LTW2022_Langwahlprogramm.pdf#page=157","page":"PDF-Druckseite 157"},"coalition":{"status":"Inhaltlich verändert","summaries":[],"url":"https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=117"},"published":null,"history":[],"baseline":{"schema":"nrw-editorial-baseline/1","baselineId":"EDITORIAL_BASELINE_2026-10-22","releaseOrigin":"EDITORIAL_BASELINE_2026-10-22","contentHash":"9ed2f2a2e9aecf6920501360625a58d475e413a9dd6f8848a67695e6047b229a","manifestDigest":"83463e5f9d7d002e5ac53a4b0cc761a6b0b9ea744966c98fd63a3a91c55754a1","releasedAt":"2026-10-23T10:24:12.202Z","original":{"status":"ORIGINALFORDERUNG BELEGT","summary":"Denkmalfachämter der Landschaftsverbände in ihrer Stellung und Expertise erhalten","url":"https://www.gruene-castrop-rauxel.de/wp-content/uploads/2022/03/LTW2022_Langwahlprogramm.pdf#page=157"},"coalition":{"status":"Nur thematisch erwähnt","sourceStatus":"THEMATISCH VERÄNDERT – Originalziel nicht als übernommen markieren","reason":"Inhaltlich verändert","url":"https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=117"},"facts":{"summary":"ENTSCHEIDENDER GESETZES-ALT/NEU-VERGLEICH: Das bis31.05.2022 geltende DSchG 1980/2016 sah §21(4) Entscheidungs-BENEHMEN mit Landschaftsverband samt eigenem MINISTERANRUFUNGSRECHT bei Abweichung sowie §3(2) Eintragung 'im Benehmen' vor. Das von voriger CDU/FDP-Mehrheit am06.04.2022 beschlossene DSchG ab01.06.2022 ersetzte in §24(2) das Benehmen durch ANHÖRUNG des Landschaftsverbandes, nach2 Monaten, in Eintragungsverfahren3 Monaten, Schweigen als keine Bedenken; §22 bestätigt weiter Denkmalfachämter mit eigenständigen Forschungs-/Beratungs-/Gutachtenaufgaben und fachlicher Weisungsfreiheit. Zusätzliche ECHTE NEUVERSCHLECHTERUNG UNTER SCHWARZ-GRÜN: Änderungsgesetz21.07.2026 (GV NRW S537, wirksam01.09.2026) verlagert §23(4) Antragsrecht ausdrücklich VOM FACHAMT auf Direktorin/Direktor des Landschaftsverbandes und §24(2),(6) Anhörung/Ministeranrufung ebenfalls auf Direktion. Neuer §38a nimmt in bestimmten Landes-/Bundesliegenschafts-Verteidigungs-/Katastrophen-/Polizeizwecken Untere Denkmalbehörden und Landschaftsverbände komplett von Mitwirkung aus; §38a(2) erweitert privilegierte Fälle auf bestimmte weitere Landesliegenschaften. LVR/LWL Denkmalfachämter bestehen WEITER (§22), aber ihre rechtliche unmittelbare Stellung/Einfluss und Kooperation sind nicht vollständig erhalten. LVR kritisiert 2026er Eingriffe; sie sind keine reine Interpretation, Normtext 2026 bestätigt konkret den Zuständigkeitswechsel. Laut beiden Landschaftsverbänden wurde statt zugesagter gesetzlicher Evaluation2025 die 2026er Novelle durchgeführt.","law":"Altes DSchG 1980/2016 §§3(2),21(4),22: Benehmen und ministerielle Eigenanrufung, Beratung der Ämter. 2022 DSchG §§22,23(4),24(2),(6): Fachämter/Anhörung, rechtswirksam01.06.2022 VOR Koalition. 2026 Gesetz §23(4) Fachamt-Antragsrecht auf LandschaftsverbandsDIREKTION, §24(2) Anhörung Direktion statt Landschaftsverband, §24(6) ministerieller Prüfzugang Landesdirektion, neu §38a Land-/Bundesliegenschaften Ausnahmen ohne Untere Denkmalbehörden/Landschaftsverbände. 2026 neu 01.09 rechtswirksam, eindeutig Regierung zurechenbarer. §22 Aufgabenkern Fachämter bleibt erhalten. LVR/LWL kritische Position als Interessen-/Fachträgerperspektive, getrennt objektiver Gesetzeswortlaut.","finance":"ANWENDBARKEIT / R05-SACHSTAND noch separat qualifizieren","implementation":"2026 gesetzlicher Negativ-Vollzug als institutionelle Kompetenzverschiebung von Fachämtern zu Landschaftsverbandsdirektionen und Ausnahmeverfahren §38a ohne Mitwirkung, bei fortbestehender Forschung/Beratung und Gutachtenfreiheit. Rechtswirksamkeit belegt; individuelle Denkmalakte, Anzahl betroffener Verfahren/Ergebnisse und tatsächlich durchgeführte Evaluations-Studie nicht geprüft.","impact":"Keine quantifizierten konkreten Genehmigungen/Abweichungen, Eintragungsverfahren oder Nichtbeteiligungs-Fallzahlen 2022–26; sachlich ist unmittelbarer formal-rechtlicher Einfluss teilweise eingeschränkt, fachliche Kompetenzen nicht abgeschafft.","openQuestions":"Ja – §22/§24 alt-neu, Benehmens-/Anhörungsprozesse, Evaluationsbericht und Abweichungsquoten auswerten.","asOf":"2026-10-20","sources":[{"url":"https://www.gruene-castrop-rauxel.de/wp-content/uploads/2022/03/LTW2022_Langwahlprogramm.pdf#page=157","role":"Wahlprogramm","title":"gruene-castrop-rauxel.de"},{"url":"https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=117","role":"Koalitionsvertrag","title":"cdu-nrw.de"},{"url":"https://recht.nrw.de/gvnrw/2026-s537/","role":"Umsetzungsbeleg","title":"recht.nrw.de"}]},"assessment":{"status":"Nicht umgesetzt","summary":"ENTSCHEIDENDER GESETZES-ALT/NEU-VERGLEICH: Das bis31.05.2022 geltende DSchG 1980/2016 sah §21(4) Entscheidungs-BENEHMEN mit Landschaftsverband samt eigenem MINISTERANRUFUNGSRECHT bei Abweichung sowie §3(2) Eintragung 'im Benehmen' vor. 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LVR/LWL Denkmalfachämter bestehen WEITER (§22), aber ihre rechtliche unmittelbare Stellung/Einfluss und Kooperation sind nicht vollständig erhalten. LVR kritisiert 2026er Eingriffe; sie sind keine reine Interpretation, Normtext 2026 bestätigt konkret den Zuständigkeitswechsel. Laut beiden Landschaftsverbänden wurde statt zugesagter gesetzlicher Evaluation2025 die 2026er Novelle durchgeführt.","reason":"R02: Originalwahlprogramm gedruckte Seite157 fordert ausdrücklich Stellung und Sachkompetenz der DENKMALFACHÄMTER bei LVR/LWL gegenüber unteren Behörden zu bewahren. Der Zukunftsvertrag Druckseite117 Z5756–5785 kündigt Denkmalschutzgesetz-Evaluation und Mittel an, aber keine ausdrückliche Wiederherstellung oder Sicherung der Beteiligungsrechte der Fachämter. R13 NICHT UMGESETZT hinsichtlich BEWAHRUNG IHRER UNMITTELBAREN RECHTLICHEN STELLUNG: Das bisherige Benehmensrecht wurde bereits vom vorigen Landtag mit DSchG2022 (wirksam 01.06.2022, vor neuer Koalition) zum Anhörungsrecht abgeschwächt. Die neue NRW-DSchG-Novelle21.07.2026, wirksam01.09.2026, verschiebt in §23(4) ein bislang dem FACHAMT zugeordnetes Antragsrecht auf die DIREKTION des Landschaftsverbands; in §24(2),(6) werden Äußerungs-/Prüfrechte auf Direktionsebene verlagert. §38a schließt Behörden-/Verbandsbeteiligung bei bestimmten landes- und bundesbezogenen Sondervorhaben aus. §22 Fachämter mit Forschung/Beratung/Gutachtentätigkeit bleiben ausdrücklich erhalten: NICHT behaupten, sie seien abgeschafft. Das zentrale Ziel, ihre unmittelbare fachrechtliche Stellung zu ERHALTEN, wird durch neue Kompetenzverlagerung objektiv verfehlt; keine Zahlen zu betroffenen konkreten Einzelverfahren notwendig für Normbewertung.\nQuellen: https://www.gruene-castrop-rauxel.de/wp-content/uploads/2022/03/LTW2022_Langwahlprogramm.pdf#page=157 ; https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf#page=118 ; https://recht.nrw.de/gvnrw/2026-s537/\nBelegmodus/offen: Historische 1980/2016–2022 DSchG-Abgrenzung aus archivierter Synopse, neue rechtswirksame Fassung Juli2026 aus amtlichem Gesetzestext/Live-Feed; LVR/LWL Kritik nur Fachperspektive; empirische Verfahrenszahlen offen.\nR13 INTERNE Redaktion am 23.10.2026; keine öffentliche Stufenfreigabe.","asOf":"2026-10-20","sources":[{"url":"https://recht.nrw.de/gvnrw/2026-s537/","role":"Umsetzungsbeleg","title":"recht.nrw.de"}],"releaseOrigin":"EDITORIAL_BASELINE_2026-10-22","assessmentHash":"fc6b3ef84c4f89c6476270a738244fb444781e2fe8daf14ffd07b0773557e24e","assessmentManifestDigest":"f327740766c01528aa6509aa08e2576142beeeac7a5b3b25b2c70473c2c0a920"}}}