Koalitionsvertrag
Vollständig übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Vollständig übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
TeilweiseBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
NRW führt die Förderung kommunaler Präventionsketten gegen Kinderarmut fort und hat 2026 eine Fördergrundlage für die Jahre 2027 bis 2029 geschaffen. Das Angebot besteht jedoch schon seit 2012.
Die Forderung von 2022
Kommunale Präventionsketten für Kinder flächendeckend ausbauen
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Vorhandene kommunale Präventionsketten durch Kinderstark/Zusammen im Quartier stärken
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Teilweise übernommen: CDU/GRÜNE-Zukunftsvertrag Druckseite52 Zeilen2497–2500 will kommunale Präventionsketten stärken und Programme wie 'Kinderstark' und 'Zusammen im Quartier' vernetzen; eine flächendeckende Pflicht oder bezifferte Netzabdeckung wird nicht vereinbart.
Bewertung Teilweise: Das Landesprogramm bestand bereits seit2012, wird aber aktiv fortgesetzt und hat mit der seit18.09.2026 gültigen Richtlinie eine konkrete neue Fördergrundlage für 2027–2029.
Der 2027er Förderaufruf stellt VORBEHALTLICH des Haushalts rund14,2 Mio Euro in Aussicht, Fördersatz bis80 Prozent; das Antragsfenster läuft.
Dies sind Programme und rechtliche Finanzierungsvorkehrungen, NICHT 14,2 Mio bereits ausgezahlte Gelder, neue 2027er Bewilligungen oder die tatsächlich geprüfte Versorgung ALLER Jugendamtsbezirke. Eine gebietsgenaue 2022/26-Netzbilanz bleibt offen.
Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab) ; Veröffentlichung auf kinderstark.nrw (öffnet in neuem Tab)
MB.NRW2026 Nr260 vom14.09.2026, in Kraft seit18.09.2026. Fördermaßnahmen für kommunale Präventionsketten 2027–2029, max80% förderfähige Ausgaben; Antrag nach Nr7.1.1 für Januarbeginn/Fortsetzung bis30.11.2026, sonst31.01. des Durchführungsjahrs.
Land fördert kommunale Koordination, Familiengrundschulzentren, Lotsendienste, kommunale Familienbüros und aufsuchende Angebote. Neue Bewilligungs-/Durchführungszeiträume starten erst Januar2027, keine pauschale schon in2026 ausbezahlte 2027er Förderung. Vorgängerstrukturen vor2022 gesondert berücksichtigen.
Beleg für flächendeckenden Ausbau aller örtlichen Jugendamtsbezirke oder vergleichbar neu erreichte Kinder gegenüber2022 fehlt. Maximaler Fördersatz≠ausgezahlte Mittel; Anträge/Bewilligungen/echte Teilnahme pro Jahr gesondert nachhalten.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 106
PDF-Druckseite 106
Landesveröffentlichung
Veröffentlichung auf kinderstark.nrw (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Teilweise. Belegstand 22. Oktober 2026.