Koalitionsvertrag
Nicht übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Nicht übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
Nicht umgesetztBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
NRW förderte Lastenräder 2024 über progres.nrw für Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen: Elektro-Lastenräder für Unternehmen mit 20 Prozent bis 1.000 Euro und für förderfähige kommunale Einrichtungen mit 40 Prozent bis 2.000 Euro.
Private Endverbraucher waren in diesem Tatbestand nicht allgemein antragsberechtigt.
Die Forderung von 2022
Lastenrad-Förderung für Gewerbe und Privatpersonen fortführen
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Die Einordnung steht im Koalitionsvertragscheck oben.
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Nicht übernommen: Eine dauerhafte NRW-LASTENRAD-KAUFFÖRDERUNG ausdrücklich FÜR UNTERNEHMEN UND PRIVATPERSONEN wird im Zukunftsvertrag Drucks.37/39 nicht zugesagt.
Das FaNaG-Altgesetz2021 §29 Abs2 kennt Anschaffungsförderung für gemeinnützige/gewerbliche Nutzer, aber keinen gleichartigen gesetzlichen Privatanspruch.
Bewertung Nicht umgesetzt bezogen auf die verlangte 2026 weiterhin bestehende DOPPELFÖRDERUNG: 2024er progres.nrw-Richtlinie Nr6.6 förderte tatsächlichen Kauf neuer Lastenfahrräder, dabei bestimmte gewerbliche und kommunale Antragsteller mit begrenzten Zuschüssen, aber nicht allgemein alle privaten Endverbraucher.
Die aktuell seit18.08.2026 geltende progres.nrw-Richtlinie 'Emissionsarme Mobilität' enthält keinen regulären Lastenrad-Kauf-Fördertatbestand mehr (Förderschwerpunkt Ladeinfrastruktur). Andere mögliche kommunale/bundesrechtliche Einzelprogramme sind nicht mit einem NRW-Landesprogramm gleichzusetzen.
Eine eventuell separate neue spezifische NRW-Richtlinie wäre bei künftiger Bewertung erneut zu prüfen.
Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab) ; Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (öffnet in neuem Tab)
NRW proges.nrw 2024 MBl S211 §§2f/6.6 Lastenräder für Antragsteller3.1b-e, nicht generell Privathaushalte; gewerblich20%/1000EUR, Kommunen40%/2000EUR. Fassung ab18.08.2026 ohne eigenständigen Lastenrad-Förderschwerpunkt.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 31
PDF-Druckseite 31
Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Nicht umgesetzt. Belegstand 22. Oktober 2026.
2024 Landestatbestand mit konkreten Gewerbe-/Kommunalquoten vorhanden, 2026 Regelförderung Lastenrad dort nicht fortgeführt; weitere Programme einzeln prüfen.
Konsistente 2022–2026-Auszahlungen und Förderfälle nach privaten, gewerblichen und kommunalen Erwerbern noch nicht aufgearbeitet; keine durchgängige Förderung für alle Zielgruppen belegt.