Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
TeilweiseBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
NRW fördert Investitionen kleiner und mittlerer Agrarbetriebe über das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP). Die geltende Fassung vom 7.
Die Forderung von 2022
Landeseigenes Investitionsprogramm für kleine und mittlere Höfe schaffen
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Bürokratiearmes Sofortprogramm zur Unterstützung bäuerlicher Familienbetriebe vorsehen
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Teilweise übernommen: Das Programm fordert ein NEUES, vom Land verantwortetes Investitionsprogramm speziell für kleine und mittlere Höfe.
Vertrag Drucks27 Z1249–1253 sieht ein Sofortprogramm für benachteiligte Familienbetriebe und attraktivere Förderung kleiner Betriebe vor; Drucks28 Z1316–1323 erleichtert Stallumbau und will Tierwohl-Ställe unterstützen. Ein eigenständiges umfassendes neues Hof-Investitionsprogramm ist nicht ausdrücklich zugesagt.
'Landeseigen' ist dabei nicht zwingend 'zu100% ausschließlich Landesmittel'. Bewertung Teilweise: Die aktuell seit07.05.2026 geltende NRW-AFP-Richtlinie ist tatsächlich für landwirtschaftliche Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen geöffnet.
§7.1 fördert diese Gruppe, §9.4 ermöglicht beispielsweise bis35% für besonders tiergerechte Stallbauten und in bestimmten Kombinationen bis40% (je nach Fördertatbestand und Nebenbedingungen); förderfähiges InvestitionsVOLUMEN bis1,2Mio EUR ist weder bewilligter Zuschuss noch ausgezahlter Betrag.
Das AFP existierte bereits vor2022 und wird teils durch Bund/EU kofinanziert. Nicht belegt ist ein neu geschaffener vollständiger Lückenschluss durch eigenes Programm, konkrete Mehrbewilligungen oder ausgezahlte landeseigene Mittel.
Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)
AFP NRW vom28.02.2024, aktuelle Fassung07.05.2026; Nr7.1 nur Kleinst-/kleine/mittlere landwirtschaftliche Betriebe, Nr9.3 Investitionsvolumen max1,2MioEUR, Zuschusssatz insgesamt max50%, Nr9.4.1 regulär20–40% je Tatbestand. GAP/ELER und weitere gemeinsame Mittel, kein exklusiv finanziertes neues Landes-Sonderprogramm.
Förder-RL aktuell, Anträge nach Auswahl und Ermessensentscheidung. Maximalvolumen1,2Mio EUR ist förderfähiges INVESTITIONSVOLUMEN, nicht automatisch Auszahlung oder pro Hof vergebener Förderbetrag; 20–40% Richtlinienquoten, nicht Ist-Zahlungen. Alt-AFP vor Regierungswechsel vorhanden.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 46
PDF-Druckseite 46
Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Teilweise. Belegstand 22. Oktober 2026.
Anzahl tatsächlich bewilligter/ausgezahlter Investitionen nach Hofgröße, NRW-Landesmittelanteil und tierwohl-/klimabezogene Umstellungen 2022–26 offen.