Koalitionsvertrag
Nur thematisch erwähnt
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Nur thematisch erwähnt
Einordnung verstehenUmsetzung
Nicht umgesetztBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Ein bundesweiter Pakt mit 14 teilnehmenden Handelsunternehmen verpflichtet diese freiwillig zur Reduktion von Lebensmittelabfällen und Zusammenarbeit bei der Weitergabe.
Das ersetzt weder eine gesetzliche Pflicht für alle Händler und Produzenten noch die geforderte Entkriminalisierung des Containerns; letzteres ist weiterhin grundsätzlich strafbar.
Die Forderung von 2022
Handel und Produzent*innen zur Lebensmittelweitergabe verpflichten und Containern entkriminalisieren
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Die Einordnung steht im Koalitionsvertragscheck oben.
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck NUR Nur thematisch erwähnt: Das Wahlprogramm fordert eine verpflichtende Weitergabe noch genießbarer Lebensmittel durch HANDEL UND PRODUZENTEN sowie Entkriminalisierung des Containerns.
Koalitionsvertrag Drucks35 Z1640–1641 will lediglich eine Aufklärungskampagne gegen Lebensmittelverschwendung starten. Weder eine gesetzliche Weitergabepflicht noch Bundes-Strafrechtsreform wird vereinbart.
Bewertung Nicht umgesetzt für die beiden wesentlichen rechtlichen Ziele: Der BUND schloss am27.06.2023 einen Pakt mit14 teilnehmenden Einzelhandelsunternehmen, der Kooperationen mit Tafeln etc. fördert und freiwillig über Beitritt wirkt.
Dieser Pakt ist weder eine ALLGEMEINE gesetzliche Pflicht für alle Händler/Produzenten in NRW noch ein eigenständiges NRW-Gesetz.
Die Verbraucherzentrale NRW bestätigt Stand12.08.2026, dass das Container-Entnehmen rechtlich weiterhin im Regelfall Diebstahl/Hausfriedensbruch ist; ein entsprechender bundesweiter Entkriminalisierungsversuch scheiterte.
Bestehende Lebensmittelspenden sind relevant, aber kein Beleg der beiden geforderten Rechtsänderungen.
Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; bmel.de (öffnet in neuem Tab) ; Veröffentlichung auf verbraucherzentrale.nrw (öffnet in neuem Tab)
Bundespakt 2023, vertragliche Selbstverpflichtung der Teilnehmer statt allgemeines Gesetz; Strafrechtslage Containern unverändert.
Monitoring belegt Abfallvermeidung bei Teilnehmern; keine flächendeckende landesrechtliche Weitergabepflicht.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 46
PDF-Druckseite 46
Koalitionsvertrag
Zukunftsvertrag 2022 · CDU und GRÜNE NRW (öffnet in neuem Tab)Weitere Quelle
bmel.de (öffnet in neuem Tab)Weitere Quelle
bmel.de (öffnet in neuem Tab)Landesveröffentlichung
Veröffentlichung auf verbraucherzentrale.nrwRedaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Nicht umgesetzt. Belegstand 20. Oktober 2026.
Abfallmenge teilnehmender Unternehmen nicht als NRW-weite Spendenquote oder flächendeckendes Ergebnis werten.