Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
TeilweiseBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
NEUE VERBINDLICHE FÖRDERDETAILS aus amtlichem Recht: RL AWBZ ursprünglich Erlass21.04.2023, in Kraft27.05.2023, 2024 neu gefasst und ab01.03.2025 geändert, wird von Land NRW mit EU JTF/EFRE-Mitteln kofinanziert.
Sie fördert überbetriebliche Berufsbildungsstätten, unter Nachhaltigkeits-/Kooperationsbedingungen auch Berufskollegs, Fortbildungsträger und Hochschulen in ausschließlich dem RHEINISCHEN REVIER (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft, Düren, Heinsberg, Aachen, Mönchengladbach) und NÖRDLICHEN RUHRGEBIET (Bottrop, Dorsten, Gladbeck, Marl).
Die Forderung von 2022
Außer- und überbetriebliche sowie schulische Ausbildungszentren fachlich und baulich besser finanzieren
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Finanzierung außerbetrieblicher und schulischer Ausbildungszentren verbessern; Bildungsorte modernisieren und digital ausstatten; überbetriebliche Ausbildungsstätten in Handwerk/Industrie stärken, Drittelfinanzierung sicherstellen.
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Teilweise übernommen: Vertrag DruckS65 Z3161–3168 verspricht stärkte öffentliche Handwerks-/Industrieausbildungsstätten, Digitalisierung und Verbesserungen der Finanzierung überbetrieblicher Ausbildung.
Das Programm fordert ausdrücklich besseres PERSONal und BETRIEBS-/BAUGEGENSTÄNDE auch für schulische Zentren SOZIALER BERUFE; volle räumliche und fachliche Abdeckung im engen Vertragsabschnitt fehlt.
Bewertung Teilweise: Die 2023 nach Amtsbeginn eingeführte Förderlinie AWBZ, 2024/25 neu gefasst, gewährt mit EU-EFRE/JTF-Kofinanzierung rechtlich bis90% Projektzuschüsse für Aus-/Weiterbildungszentren bei >200.000EUR förderfähigem Investitionsvolumen, etwa Werkstätten, Schulräume, Digitalisierung, energetischer Sanierung und Erweiterungsbauten.
Sie erfasst aber ausdrücklich nur Rheinisches Revier und Nördliches Ruhrgebiet; landesweite Zentren anderer Regionen/Sozialberufe sind kein damit automatisch erreichter Abdeckungsgrad.
Eine geltende Förderrichtlinie mit ANTRAGSOPTION ist kein bewilligter Zuschuss, Kassenabfluss oder fertig umgebautes Schulungszentrum; Förderbedarfs-/Personal-Istwerte 2022–26 fehlen.
Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)
Runderlass RL AWBZ21.04.2023 MBl S503 in Kraft27.05.2023; Nachfolger06.05.2024 in Kraft08/2024/Änderung03/2025. Zweck EFRE/JTF gerechter Übergang.
Nr4 begrenzt Orte, Nr4.4 mindestens80%-Nutzung, Nr5.4.1 bis90%-Förderquote NUR wenn Gesamtausgaben mehr als200k, Nr5.5 Kumulierungsverbot für gleiche Infrastruktur mit anderen öffentlichen Programmen. Kein Rechtsanspruch auf Auszahlung, Förderentscheidung durch zuständige Bezirksregierung nach Budget/Antragsprüfung.
Bundesförderdatenbank meldet derzeit keinen neuen Antrag möglich, nicht mit gesetzlicher Außerkraftsetzung verwechseln.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 64
PDF-Druckseite 64–65
Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Teilweise. Belegstand 20. Oktober 2026.
Reales seit05/2023 landesrechtliches Investitions-Zuschussprogramm mit bis90%-Quote und ordentlicher Infrastruktur-Förderfähigkeit; ohne spezifische EFRE Art49 Liste keine überprüfte Geldzusage/Bauabnahme eines bestimmten Zentrums in dieser Charge.
Kein regionaler Nettozuwachs von Ausbildungszentren/Plätzen oder Modernisierungs-IST und NRW-weit flächendeckender Zuschuss über zwei Kohleregionen hinaus belegt.