Koalitionsvertrag
Nicht übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Nicht übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
Nicht beurteilbarBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Das seit30.12.2023 geltende NRW-HinSchG-Ausführungsgesetz verpflichtet Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere kommunale Einheiten zur Einrichtung interner Hinweisgebermeldestellen. §2 nimmt Gemeinden mit weniger als10.000 Einwohner*innen aus und erlaubt gemeinsame Stellen. §3 verlangt bis01.01.2026 einen Regierungs-Erfahrungsbericht an den Landtag (Veröffentlichung in dieser Recherche nicht gesichert).
Bundes-HinSchG §36 verbietet Repressalien; §37 verpflichtet den VERURSACHER zum Schadensersatz.
Die Forderung von 2022
Fonds zur finanziellen Unterstützung von Whistleblowerinnen und Whistleblowern anstreben
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Die Einordnung steht im Koalitionsvertragscheck oben.
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Nicht übernommen: Das Wahlprogramm (Druckseite132) fordert, sich für einen finanziellen UnterstützungsFONDS für Whistleblower*innen EINZUSETZEN. Es verspricht nicht zwingend die Einrichtung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Im Zukunftsvertrag (Druckseite91, Z4494–4495) steht nur die Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie, keine Fondszusage. Bewertung Nicht beurteilbar: Das NRW-HinSchG-AG 2023 schafft interne Meldewege; Bundes-HinSchG §§36–37 gewährt Repressalienschutz und möglichen SCHADENSERSATZ gegen Verursachende.
Beides ist kein aus Landesmitteln finanzierter Unterstützungsfonds. In den geprüften Quellen kein Fondsbeschluss, Budgettitel oder Zahlungsbeleg; dies allein widerlegt aber nicht, ob die GRÜNEN sich parlamentarisch oder regierungsintern für den Fonds eingesetzt haben.
Für die Versprechenshandlung 'sich einsetzen' sind Initiativen, Haushaltsanträge, Abstimmungsvorgänge und Antworten der Landesregierung gezielt nachzuprüfen; keine erfundene Nichtumsetzung. Quellen: gruene-castrop-rauxel.de (öffnet in neuem Tab) ;
cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab) ; gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
Prüfmodus/offen: Originalwortlaut und Absichtsziel aus Programm-Volltext, Vertrag Druckseite91 Bild/Text; Rechtsrollen Land/Bund getrennt; fehlendes vollständiges Initiativen-/Haushaltssuchprotokoll ausdrücklich offen.
NRW-HinSchG AG2023 §§1–3 kommunales Meldestellen-/Berichtsrecht, Bund-HinSchG §§36/37 privater Ersatzanspruch. Koalition setzt Whistleblower-Schutzrichtlinie rechtssicher um; Wahlversprechen 'Fonds anstreben' gesonderter politischer Anspruch, nicht bereits Schaffung garantiert.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 132
PDF-Druckseite 132
Weitere Quelle
gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Nicht beurteilbar. Belegstand 20. Oktober 2026.
Berichtspflicht §3 ist nicht beweisbar erfüllter Bericht.
Real in Kraft getretene gesetzliche interne Meldestellenpflicht ab2023, Bundesrechtsschutz. Kein überprüfter fondsgestützter NRW-Finanzierungsanspruch, keine entsprechende tatsächliche Fonds-Auszahlung und kein belegter Landesbeschluss speziell für Rechtsschutzfonds.
Anzahl interner Landes-/Kommunalmeldestellen und tatsächliche Schadenersatz-/Unterstützungsfälle sowie wirksamer Schutz von Hinweisgeber*innen fehlen als Bundeslanddaten.