Koalitionsvertrag
Vollständig übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Vollständig übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
Nicht beurteilbarBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Überprüfter amtlicher PARLAMENTSPROZESS: Der fraktionsübergreifende Antrag18/15906 (Neudruck) 'Schutz von Ezidinnen und Eziden ... Aufnahmeanordnung nach §23 Abs1 AufenthG' wurde im Integrationsausschuss am08.01.2026 öffentlich mit Sachverständigen angehört und am21.01.2026 abschließend beraten/abgestimmt.
Die Forderung von 2022
Sonderaufnahmeprogramm für jesidische Frauen aus Nordirak anstreben
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Landesaufnahmeprogramm im Einvernehmen mit Bund
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck: Programm (Druck-S.140) will erreichen, dass NRW mit einem Sonderprogramm an der AUFNAHME JESIDISCHER FRAUEN AUS DEM NORDIRAK beteiligt wird.
Koalition (Druck-S.121, Z.5942–5946) sagt ein Landesaufnahmeprogramm im Einvernehmen mit dem Bund für besonders Schutzbedürftige, beispielhaft jesidische Frauen und Kinder, zu, ohne die Herkunft Nordirak entsprechend spezifisch festzuschreiben.
Bewertung Nicht beurteilbar: Der vierfraktionelle Antrag18/15906 (Neudruck), seine Sachverständigenanhörung08.01.2026 und Ausschussberatung21.01.2026 sind reale politische Schritte.
Sie betreffen jedoch bereits IN NRW LEBENDE irakische Ezid*innen und ein BLEIBERECHT nach §23(1) AufenthG, nicht eine zusätzliche Einreise/Aufnahme von Frauen aus dem Nordirak.
Ein neuer von Bund genehmigter Aufnahmebeschluss, Visum-/Einreise-IST oder spezifisch auf NEUAUFNAHME gerichtete Landesinitiative wurde nicht positiv verifiziert.
'Anstreben' ist eine Handlungszusage, aber bloße Koalitionsabsicht und anderes Bleiberechtsverfahren erlauben keine endgültige Erfüllungsbewertung; gezielte Landes-/Bundesantragsakte weiter prüfen. Quellen: gruene-castrop-rauxel.de (öffnet in neuem Tab) ;
cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Dokument des Landtags Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab) ; Dokument des Landtags Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab) ;
Dokument des Landtags Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab) Belegmodus/Restnachweis: Originalwahlprogramm Text, Koalitionsvertrag Druckseite121 Bild+Text, Landtag-Web-Tagesordnungen primär.
BMI-Verweigerung13.03.2026 nur aus früherer Verbandswiedergabe, nicht als unabhängig bestätigte Tatsache hier verwertet. Keine neue Website-Bewertung-Freigabe.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 140
PDF-Druckseite 140
Parlamentarisches Dokument
Dokument des Landtags Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)Parlamentarisches Dokument
Dokument des Landtags Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)Parlamentarisches Dokument
Dokument des Landtags Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Nicht beurteilbar. Belegstand 20. Oktober 2026.
§23(1) AufenthG Bund-Länder Kompetenz verlangt Bundesinnen-Einvernehmen für Landesanordnung. Landtagsantrag/Anhörung2026 kein gültiges Programm bei Bundablehnung. Zielgruppe 'bereits in NRW' vs 'neue Aufnahme aus Nordirak' grundverschieden; ursprüngliches Wahlziel lautet ANSTREBEN.
Brief2026 Verbandswiedergabe, primärer Bundesbrief selbst nicht vollständig verifiziert.
Landtagsanhörung und Beratung Jan2026 sowie ministerielle Bundesbefassung mit berichteter Ablehnung13.03.2026; keine neuen aus Nordirak eingereisten Programmteilnehmer*innen belegt, keine genehmigte Daueraufnahme über fragliches Bleiberechtsprogramm.
Verweigerte Bundeszustimmung zeigt verfahrensrechtliche Hürde. Keine anonymisierten Zahlen humanitärer Aufnahmen, Einreisen, Bundesentscheidungen oder dauerhaft geschützter Betroffener aus dem spezifischen 2022er Landesprogramm.