Koalitionsvertrag
Nur thematisch erwähnt
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Nur thematisch erwähnt
Einordnung verstehenUmsetzung
Nicht beurteilbarBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
WESENTLICHER NEUER ORIGINALER ENTROHRUNGS-BELEG: Öffentlicher Wasserverband Emschergenossenschaft meldete13.06.2023 für Essens 'Katernberger Bach – Mach mit!' eine durchgeführte OFFENLEGUNG des über Jahrzehnte überwiegend verrohrten Stadtbachs und Neuanlage eines offenen naturnahen Bachlaufs.
Die Forderung von 2022
Verrohrte Stadtbäche nach Möglichkeit freilegen und renaturieren
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Die Einordnung steht im Koalitionsvertragscheck oben.
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Die Forderung (Programm Druck-S.43) betrifft speziell das Offenlegen VERROHRTER STADTBÄCHE, soweit möglich, und deren Renaturierung. Der Zukunftsvertrag (Druck-S.32) sieht allgemeine Gewässerentwicklung/Lebendige Gewässer vor, aber kein eigenes verpflichtendes Entrohrungsinstrument.
Die Emschergenossenschaft bestätigt eine echte Entrohrung beim Katernberger Bach in Essen; laut projektführender Originalwebsite wurde der Umbau bereits am 14.05.2022 abgeschlossen, UNMITTELBAR VOR der Landtagswahl vom 15.05.2022; Bau startete 2019.
Das Projekt ist also keine der Koalition zurechenbare Neu-Umsetzung ab Regierungsantritt, obwohl es im Juni2023 ausgezeichnet wurde. Die Dortmunder Gewässerrenaturierung2026 betrifft nach bisherigem Audit überwiegend Entfernen von Betonsohlen, nicht nachgewiesen die Offenlegung von ca600m zuvor verrohrten Bachs.
Ohne Liste tatsächlich NACH2022 eröffneter Stadtbach-Entrohrungen und zugehöriger Landesförderung ist der neue Erfüllungsanteil Nicht beurteilbar; Bestandserfolg ausdrücklich anerkannt. Quellen: gruene-castrop-rauxel.de (öffnet in neuem Tab) ;
cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; eglv.de (öffnet in neuem Tab) ; eglv.de (öffnet in neuem Tab)
Prüfmodus: Neu unabhängig aus Primärseite Emschergenossenschaft 14.05.2022 Fertigstellung verifiziert; Koalitionsvertrag laut existierendem Audit, nicht neu visuell PDF-geprüft.
Neue Datums-Korrektur ist NEW_CHANGE für eventuelle öffentliche Übernahme und Gegenprüfung-pflichtig; eingefrorene Faktenquelle nicht verändert.
NRW Förderrichtlinie WRRL/HWRM2025 (Vorgänger2017) fördert ökologische Entwicklung, keine neue landesweite absolute Entrohrungspflicht. Katernberger Bach alter Emscher-Umbau mit NRW-Umweltförderung bereits während Bauprojektstart2019; Trägerangaben zu 50% Förderung, keine Bescheid-/Auszahlungsunterlage hier.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 43
PDF-Druckseite 43
Weitere Quelle
eglv.de (öffnet in neuem Tab)Weitere Quelle
eglv.de (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Nicht beurteilbar. Belegstand 20. Oktober 2026.
2026 Dortmund Emschergenossenschaft mit Stadt als Finanzier und Landeshilfe, Projekt begonnen13.02.2026, kein abgeschlossener Bau zum22.10.2026.
Konkreter wirklich offengelegter verrohrter Stadtbach Essen Katernberger Bach spätestens in Bericht Juni2023 nachgewiesen; Bau seit09/2019 und rund29M EUR Projekteinsatz, Fördersatz Landesanteil ökologischer Umbau50%.
Zusätzlich echtes konkretes 2026 im Bau laufendes RENATURIERUNGSprojekt Dortmund über rund590–600m, davon Marksbach90m – diese Strecke KEINE bestätigte neu ENTROHRTE Länge und noch nicht final abgenommen.
Essener neue Wasseroberfläche und Quartierszugänge sichtbar nachgewiesen, aber linear durch Entrohrung realisierte Meter bislang unbeziffert; Dortmunder 600m erst geplant/in Arbeit, keine2026 abgenommene Streckenlänge oder gemessene ökologische Wirkungsänderung.