Koalitionsvertrag
Nur thematisch erwähnt
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Nur thematisch erwähnt
Einordnung verstehenUmsetzung
Nicht beurteilbarBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Die OGS-Finanzierung enthält seit August 2026 gesetzte Landespauschalen, einen Lehrerstellenanteil und kommunale Eigenmittel. Ob dadurch tatsächlich 4.000 Euro pro Ganztagsplatz und Jahr erreicht werden, lässt sich aus diesen einzelnen Finanzierungsbausteinen nicht verlässlich ableiten.
Die Forderung von 2022
Ganztagsfinanzierung auf 4.000 Euro je Platz erhöhen
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Ganztagsqualität und Ressourcenausbau in Landesausführungsgesetz gestalten
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck NUR Nur thematisch erwähnt: Das GRÜNEN-Programm versprach mindestens 4.000 EUR pro Ganztagsplatz. Im CDU/GRÜNE-Zukunftsvertrag Drucks.61 Z2984–2993 steht eine bedarfsorientierte Erhöhung der finanziellen Ressourcen, aber KEINE feste 4.000-EUR-Zusage.
Bewertung Nicht beurteilbar: Die amtliche OGS-Förderrichtlinie (BASS11-02 Nr19; Änderung ab01.08.2026) nennt regulär 1.138 EUR Landesgrundbetrag, Lehrerstellen (oder anteiligen Geldersatz bis383 EUR) und kommunalen Mindestanteil von603 EUR.
Diese Teilposten lassen sich weder ohne Lehrerstellenbewertung, kommunale/Trägeranteile, Elternbeiträge und Doppelzählungsvermeidung als Gesamtwert 4.000 EUR bestätigen noch als bundesweit/nrwweit einheitlicher Verfehlungsbeweis lesen.
Für eine belastbare Ist-Pro-Platz-Gesamtrechnung fehlen geprüfte Finanzierungsdaten. Quellen: nrw.bdew.de (öffnet in neuem Tab) ; Veröffentlichung auf bass.schule.nrw (öffnet in neuem Tab)
OGS-Förderrichtlinie BASS 11-02 Nr.19 vom26.01.2026, gültig seit01.08.2026; Runderlass seit2003, keine völlig neue Ganztagsfinanzierung. §5.4.1 Grundfestbetrag1.138EUR und 0,2 Lehrerstellen/25Kinder; teilweise Alternative383EUR/Kind für0,1 Lehrerstelle.
§5.5 Schulträger-Eigenanteil603EUR pro Platz, auf den Elternbeiträge anrechenbar.
Förderbeträge sind im Erlass wirksam; 1.138EUR + optional383EUR + mindestens603EUR ergibt allenfalls 2.124EUR als exemplarischer Betrag unterschiedlicher Finanzierungsbausteine und KEINE nachgewiesene Gesamtfinanzierung/4.000EUR-Soll-Ist.
Personalstellenwerte nicht unbesehen in Geld umrechnen, Elternbeiträge nicht erneut addieren.
Für eine belastbare 4.000EUR-pro-OGS-Platz-Aussage fehlen vollständige reale Jahreskosten, kommunale Zuschüsse und Drittmittel mit demselben belegten Platz-/Jahres-Nenner. Haushaltsansatz und festgelegte Fördersätze ≠ geprüfte tatsächliche Kosten.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 92
PDF-Druckseite 92
Landesveröffentlichung
Veröffentlichung auf bass.schule.nrw (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Nicht beurteilbar. Belegstand 22. Oktober 2026.