Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
TeilweiseBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
NRW hat im Oktober 2026 eine neue Investitionsförderung für Kinderbetreuungsplätze in Kraft gesetzt. Sie ermöglicht Zuschüsse für zusätzliche Plätze und für den Erhalt gefährdeter bestehender Plätze.
Die Forderung von 2022
Für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ein bedarfsgerechtes Angebot frühkindlicher Bildung ausbauen
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Fördermittel gezielter für bedarfsorientierte Betreuung; Kindertagespflege weiterqualifizieren
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Teilweise übernommen: Der CDU/GRÜNE-Vertrag Drucks.47 Z2250–2255 und Z2276–2281 fördert qualifizierte, bedarfsorientierte Kinderbetreuung, gezielte Landesmittel und Randzeiten, nennt aber keine nachprüfbare landesweite Bedarfsdeckungsquote.
Der Rechtsanspruch ab erstem Geburtstag nach §24 SGB VIII bestand schon lange vor2022. Bewertung Teilweise: Die neue NRW-Investitionsrichtlinie vom01.10.2026 (wirksam 15.10.) fördert neue und unter Voraussetzungen zu sichernde Kita-Plätze, aber Bewilligung ist kein fertiger Netto-Neuplatz.
Laut Regierungsantwort auf Große Anfrage, Drucks.18/16951 (10.12.2025), stiegen die beantragten U3+Ü3-Platzzahlen von 751.797 (2022/23: 216.638+535.159) auf 759.018 (2025/26: 216.162+542.856), netto 7.221 MEHR in diesen Förderplan-Daten.
Gegenüber 2024/25 sanken sie 2025/26 um 5.140; die Betreuungsquote und der tatsächliche ungedeckte Bedarf je Kommune bleiben nicht ausreichend geklärt, die Regierung erhebt hierzu laut Antwort keine spezifischen Daten. Daher Teilfortschritt, keine behauptete volle Bedarfsdeckung.
Quellen: nrw.bdew.de (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab) ; Dokument des Landtags Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)
Investitionsförderrichtlinie MB NRW2026 Nr288, wirksam15.10.2026, grundsätzlich bis90% anerkannter Kosten.
Förderfähig Neubau und Bestandssicherung; 41.500EUR je Neubauplatz ist Bemessungsobergrenze, keine garantierte Auszahlung.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 82
PDF-Druckseite 82
Parlamentarisches Dokument
Dokument des Landtags Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Teilweise. Belegstand 20. Oktober 2026.
Netto-Platzzuwachs, bewilligte und ausbezahlte Projekte/versorgte Kinder noch offen.