Koalitionsvertrag
Nur thematisch erwähnt
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Nur thematisch erwähnt
Einordnung verstehenUmsetzung
TeilweiseBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Für studentische Beschäftigte ohne Hochschulabschluss wurden 2026 tarifliche Mindestbedingungen vereinbart, darunter mindestens 15,20 Euro pro Stunde ab Sommersemester 2026.
Ein eigenständiger flächendeckender Tarifvertrag für studentische Beschäftigte und umfassende Personalvertretungsrechte sind dadurch aber noch nicht geschaffen.
Die Forderung von 2022
Studentische Hilfskräfte tariflich absichern
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Studentische Hilfskräfte in Tarifvertrag der Länder eingruppieren
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Vollständig übernommen: Der CDU/GRÜNE-Vertrag Drucks.68 Z3337–3338 sagt ausdrücklich, dass studentische Hilfskräfte in den Tarifvertrag der Länder eingruppiert werden sollen.
Bewertung Teilweise: Die TdL-Tarifeinigung vom14.02.2026 Abschnitt V enthält eine SCHULDRECHTLICHE Vereinbarung für studentische Beschäftigte OHNE ABSCHLUSS; ihr Stundenentgelt beträgt seit Sommersemester2026 mindestens 15,20 EUR, ab Sommersemester2027 sind 15,90 EUR vereinbart.
Vertragslaufzeiten grundsätzlich ein Jahr mit Ausnahmen. Dies sind reale kollektiv ausgehandelte Mindeststandards, aber gerade KEINE umfassende Eingruppierung der studentischen Hilfskräfte in einen TV-L-Tarif oder eigenständiger vollwertiger TVStud; Personalvertretungsrechte nicht als erfüllt unterstellen.
Quelle: nrw.bdew.de (öffnet in neuem Tab) ; tdl-online.de (öffnet in neuem Tab)
TdL/ver.di/GEW etc. Tarifeinigung14.02.2026 AbschnittV enthält SCHULDRECHTLICHE Vereinbarung über studentische Beschäftigte ohne Hochschulabschluss; ab Sommersemester2026 Mindestvergütung15,20EUR/h, ab2027 15,90EUR/h, Regellaufzeit1 Jahr; keine TV-L-Eingruppierung, Stud-HK nach §1(3)(c) TV-L ausgegrenzt.
Vertragliche Mindeststandards gelten seit SoSe2026, die 2027er Stufe ist Zukunft; keine umfassende individuelle NRW-Lohnabrechnungs-/Vertragslaufzeitauswertung oder Gleichstellung studentischer Beschäftigten mit übrigen TV-L-Arbeitnehmern nachgewiesen.
Tarifliche Mindestbedingungen konkreter Teilschutz, aber empirische Einkommenswirkungen, Kündigungssicherheit und Personalratsrechte nicht landesweit ausgewertet.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 98
PDF-Druckseite 98
Weitere Quelle
tdl-online.de (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Teilweise. Belegstand 22. Oktober 2026.