Koalitionsvertrag
Nur thematisch erwähnt
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Nur thematisch erwähnt
Einordnung verstehenUmsetzung
Nicht umgesetztBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Das NRW-Polizeigesetz erlaubt weiterhin richterlich angeordneten Präventivgewahrsam über 48 Stunden hinaus. Für bestimmte drohende schwere Straftaten sind bis zu 14 Tage und eine einmalige Verlängerung vorgesehen.
Die Forderung von 2022
Polizeigewahrsam ohne konkrete Gefahrenlage begrenzen
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Die Einordnung steht im Koalitionsvertragscheck oben.
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck NUR Nur thematisch erwähnt: Das Wahlprogramm fordert bei vorbeugendem Polizeigewahrsam eine 48-Stunden-Höchstgrenze, konkrete Gefahrenlage und anwaltlichen Beistand.
CDU/GRÜNE-Vertrag Drucks.83 Zeilen4072–4094 behandelt polizeirechtliche Rechtsschutzgrundsätze, aber KEINEN ausdrücklichen Verzicht auf längere Präventivhaft oder die 48-Stunden-Grenze.
Bewertung Nicht umgesetzt hinsichtlich der Höchstdauer: Das aktuelle Polizeigesetz NRW §38 Abs2 ermöglicht unter ausdrücklich geregelten materiellen Voraussetzungen und richterlicher Entscheidung für bestimmte drohende schwere Straftaten bis zu 14 Tagen präventiven Gewahrsam mit einmaliger Verlängerung um bis zu14 weitere Tage.
§38 Abs3 enthält ein Recht auf anwaltlichen Beistand nach richterlicher Entscheidung; dieses Teilmerkmal ist also tatsächlich gesetzlich geschützt. Die gescheiterte 48h-Verkürzung bedeutet NICHT, dass polizeilicher Gewahrsam ohne Rechtsgrund oder unbegrenzt zulässig wäre.
Belege: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)
PolG NRW §§35,36,38 Stand13.12.2025, besondere Voraussetzungen für lange Präventivhaft und richterlicher Beschluss.
Anwendbarer längerer Präventivgewahrsam besteht normativ fort, obwohl Rechtsbeistand vorgesehen ist.
Zahl und tatsächliche Dauer der Anordnungen/Haftverläufe nicht dokumentiert.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 149
PDF-Druckseite 149
Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Nicht umgesetzt. Belegstand 20. Oktober 2026.