Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
TeilweiseBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
NRW unterstützt Bürgermedien und lokale Medienvielfalt durch Förderprogramme der staatsfern organisierten Landesanstalt für Medien. Deren Haushalt 2026 sieht 882.000 Euro für Bürgermedien und 800.000 Euro für Vielfalt/Partizipation vor.
Die Forderung von 2022
Bürgermedien und lokale Medienvielfalt fördern
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Gemeinnützigkeit lokalen Journalismus unterstützen, günstige Rahmenbedingungen lokaler Medienvielfalt und starke Lokalradioszene
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Teilweise übernommen: CDU/GRÜNE-Zukunftsvertrag Drucks.127 Z6245–6255 setzt sich explizit für lokale Medienvielfalt, Lokaljournalismus, Nachwuchs und starke Lokalradios ein. Bürgermedien als eigene geförderte Sparte sind in dieser Passage nicht ebenso konkret erfasst.
Bewertung Teilweise: Die staatsfern organisierte Landesanstalt für Medien NRW hat im Haushaltsplan2026 882.000 EUR für Bürgermedien und 800.000 EUR für Förderung von Vielfalt/Partizipation veranschlagt.
Zusätzlich startete das Land mit dem Media Forward Fund am11.05.2026 ein dreijähriges Qualifizierungsprojekt für gemeinwohlorientierte Medien in NRW.
Dies sind reale Förderstrukturen und ein neuer 2026er Projektstart, aber HAUSHALTSANSÄTZE allein sind keine Auszahlung und beweisen weder zusätzliche Mediengründungen noch messbar mehr lokale Vielfalt; LfM-Förderung existierte bereits vor2022.
Quelle: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; medienanstalt-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; mediaforwardfund.org (öffnet in neuem Tab)
Landesmedienanstalt ist staatsfern; ihre Bürgermedien-Fördersatzung besteht seit2014. Förderbekanntmachung12.05.2025 nach §40c LMG NRW für einmalig max300.000 EUR in2026; neue Medien-Forward-Partnerschaft2026 ist Qualifizierung, kein automatischer Investitions-/Betriebszuschuss an Lokalredaktionen.
Haushalt LfM 2026: Bürgermedien 882.000 EUR, Vielfalt und Partizipation 800.000 EUR (Ansätze). Ausschreibung Partizipationsplattform2026 bis300.000 EUR; 'Media Forward NRW' Start Mai2026, Bewerbungen/Qualifizierung.
Bewilligte Fälle, Mittelabrufe/Auszahlungen und Teilnehmerabschlüsse noch nicht im geprüften Primärquellenbestand.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 159
PDF-Druckseite 159
Weitere Quelle
medienanstalt-nrw.de (öffnet in neuem Tab)Weitere Quelle
mediaforwardfund.org (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Teilweise. Belegstand 22. Oktober 2026.
Dauerhaft neu geschaffene bürgermediale Angebote, zusätzliche Lokalredaktionen, tatsächlich erreichte Öffentlichkeit und langfristiger Bestand nicht aus Budget, Ausschreibung oder Kursstart ableitbar.