Koalitionsvertrag
Vollständig übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Vollständig übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
TeilweiseBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Das NRW-Infrastrukturgesetz vom Dezember 2025 stellt den Kommunen zusammen 12,6956 Milliarden Euro aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur bereit; davon sind 10 Milliarden pauschale kommunale Investitionsmittel. Klimaschutz, energetische Sanierung und Anpassung gehören zu mehreren möglichen Verwendungszwecken.
Die Forderung von 2022
Kommunen für Klimaschutz und Klimaanpassung finanziell und personell stärken
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Bestehende Billigkeitsrichtlinie kommunale Klimaschutzinvestitionen verlängern und mit Mitteln aufstocken
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Teilweise übernommen: Der Koalitionsvertrag 2022 sagt Unterstützung kommunaler Klimaschutz- und Anpassungsarbeit zu, aber die konkrete flächendeckende Dauerfinanzierung zusätzlicher Klimaschutz-PERSONALstellen ist in den geprüften Vertragspassagen nicht mit eigenem Pflichtrahmen vereinbart.
Bewertung Teilweise: Das NRW-Infrastrukturgesetz vom18.12.2025 reserviert aus einem BUNDES-SONDERVERMÖGEN insgesamt12,6956 Mrd. EUR für Kommunen, davon10 Mrd. EUR pauschale Investitionsbudgets. In §2 Abs2 sind energetische Sanierung und Klima-/Anpassungsmaßnahmen ein förderfähiger VERWENDUNGSBEREICH.
Die Kommunen sollen 20% der Pauschalen für diesen breit definierten Bereich ANSTREBEN, nicht rechtlich verbindlich ausschließlich für Klimaschutz ausgeben.
Reine Personal-/Verwaltungskosten sind nicht reguläre Sachinvestitionen aus diesem Programm; weder die geplanten Mittel als tatsächlich ausgezahlte Klimaausgaben noch neue kommunale Klimaschutz-Vollzeitstellen verbuchen.
Das Land hat somit einen realen Rechts-/Finanzierungsrahmen geschaffen, nicht die doppelte finanzielle und personelle Vollerfüllung. Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (öffnet in neuem Tab) ; Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (öffnet in neuem Tab)
NRW-Infrastrukturgesetz18.12.2025, verkündet GVNRW2025 S1158 (ab23.12.2025); Änderung22.06.2026 GVNRW2026 S382 u.a. kommunaler Eigenanteil. §1 kommunal12,6956Mrd EUR BUNDESSONDERVERMÖGEN; §2 davon 10Mrd pauschal, 2,6956Mrd Förderprogramme.
§2 Abs2 formuliert 20% 'strebt an' für Klima+Gebäudesanierung+Nachhaltigkeit, Ausnahmen möglich.
Gesetzliche kommunale Investitionsbudgets und Abrufverfahren, kein spezifisch reserviertes landeseigenes Klimapersonalbudget; §4 Abs3/4 Verwaltungs-/Personalkosten grundsätzlich nicht förderfähig. Zu tatsächlich gebuchten Klimaprojektmitteln 2026 fehlen im geprüften Datensatz belastbare kommunenweite Abflussdaten.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 18
PDF-Druckseite 18–19
Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Teilweise. Belegstand 22. Oktober 2026.
Klimabezogene kommunale Investitionen und zusätzlich eingerichtete feste Stellen können aus gesetzlicher Mittelzuteilung nicht abgeleitet werden. Für 2026 gesondert Bewilligungs-, Abruf- und Personalstatistiken ermitteln.