Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
TeilweiseBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
NRW hat seit Oktober 2025 eine Förderrichtlinie für niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen, darunter Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Versickerung.
Flussrenaturierung wird dagegen gesondert über die seit Januar 2025 geltende Förderrichtlinie für Hochwasserrisikomanagement und die EU-Wasserrahmenrichtlinie gefördert.
Die Forderung von 2022
Förderung für Flussrenaturierung, Klimaanpassung und Fassadenbegrünung ausweiten
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Landesprogramm 'Lebendige Gewässer' fortsetzen und ausbauen; grün-blaue Infrastruktur fördern
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Vollständig übernommen als Förderinstrumenten-Zielkombination: Der Vertrag sagt in Drucks.32 Z1495–1518 Anpassung sowie ökologisch orientiertes Wasser-/Hochwassermanagement zu und kündigt in Drucks.111 Z5459–5461 ausdrücklich an, die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung AUSZUBAUEN.
Bewertung Teilweise: Die NRW-Förderrichtlinie zur niederschwelligen Klimafolgenanpassung vom30.10.2025 nennt Entsiegelung, extensive Dachbegrünung, beide Fassadenbegrünungsarten, klimaresiliente Pflanzungen und Versickerung als zuwendungsfähige Maßnahmen.
Für Gewässerentwicklung/Renaturierung besteht zusätzlich die seit2025 geltende getrennte Wasserwirtschafts-/WRRL-Förderlinie.
Damit sind rechtliche Förderangebote vorhanden; die tatsächlich zusätzlich gegenüber2022 AUSGEZAHLTEN Euro-Beträge, Projekte, renaturierten Flusskilometer und begrünten Fassadenflächen sind noch nicht über eine identische Haushalts-/Verwendungsnachweisreihe belegt.
Bewilligungsfähige Tatbestände und Haushaltspläne nicht mit Ist-Auszahlungen oder realer Wirkung gleichsetzen.
Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)
Klimaanpassungs-Förderrichtlinie24.10.2025, wirksam30.10.2025 (MB.NRW2025 Nr135) mit Entsiegelung/Dach-/Fassadenbegrünung/Versickerung. Separate Wasserförderrichtlinie10.12.2024, gültig ab01.01.2025, ermöglicht ökologische Gewässerentwicklung/Durchgängigkeit nach EU-WRRL; nicht dasselbe Förderprogramm.
Zwei aktuell geltende Förderrichtlinien schaffen normierte Förderfähigkeit, begründen aber noch keinen individuellen Anspruch auf Zuwendung und belegen keine konkreten bewilligten Jahresvolumina oder Auszahlungen.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 20
PDF-Druckseite 20
Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Teilweise. Belegstand 22. Oktober 2026.
Für einen belegten Ausbau müssen tatsächliche Bewilligungen/Ist-Zahlungen seit2022 je Förderzweck verglichen werden.
Renaturierte Flusskilometer, neue Fassadenbegrünungsflächen, bauliche Entsiegelungen und Wirkung auf Hochwasser-/Hitzerisiko noch nicht mit vergleichbaren 2022–2026-Ist-Daten belegt.