Koalitionsvertrag
Nur thematisch erwähnt
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Nur thematisch erwähnt
Einordnung verstehenUmsetzung
TeilweiseBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Das Landeswärmeplanungsgesetz NRW gewährt Kommunen seit Dezember 2024 für ihre erste Wärmeplanung 165.000 Euro Grundpauschale zuzüglich 1,36 Euro pro Einwohnerin und Einwohner, verteilt auf mehrere jährliche Zahlungen. NRW.Energy4Climate unterstützt Kommunen fachlich bei der Wärmeplanung.
Die Forderung von 2022
Kommunale Sanierungsmanager und Energiekompetenzzentren fördern
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Die Einordnung steht im Koalitionsvertragscheck oben.
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Verändert übernommen: CDU/GRÜNE-Zukunftsvertrag Drucks.5 Zeilen157–174 sagt kommunale Wärmepläne und ein LANDESweites 'Kompetenzzentrum Wärmewende' zu, jedoch nicht dieselbe Finanzierung von kommunal angestellten SANIERUNGSMANAGERN und örtlich öffentlich erreichbaren ENERGIEKOMPETENZZENTREN.
Bewertung Teilweise: Das NRW-Landeswärmeplanungsgesetz seit20.12.2024 verankert einen pauschalen Belastungsausgleich von 165.000 EUR plus 1,36 EUR je Einwohner je Kommune FÜR DIE ERSTELLUNG DES WÄRMEPLANS. Die Landesagentur NRW.Energy4Climate bietet kommunale Wärmeplanungsberatung und Umsetzungs-Coaching.
Diese Instrumente sind tatsächliche Finanzierung/Unterstützung, aber keine zweckgebundene Bewilligung einer neuen Sanierungsmanager-Vollzeitstelle oder der Schaffung eines lokalen Bürger-Energiezentrums. Das frühere Bundes-KfW432-Sanierungsmanagement ist von neuer NRW-Landespolitik zu trennen.
Lokale Anzahl neu besetzter Stellen/zentren offen.
Quellen: nrw.bdew.de (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab) ; Veröffentlichung auf energy4climate.nrw (öffnet in neuem Tab)
§8 Landeswärmeplanungsgesetz NRW gilt seit20.12.2024: für Erstaufstellung Wärmeplan165.000 EUR pauschal plus1,36 EUR je Einwohner. Zweck ist Wärmeplanung, nicht spezifisch Neuaufbau kommunaler Sanierungsmanager/Zentren.
NRW.Energy4Climate Beratungsangebote vorhanden. KfW432 Sanierungsmanagement als BUNDESfinanzierung; KfW ab28.05.2026 keine Neuanträge, Bestandszusagen geschützt. Keine gezählte Zahl ausdrücklich aus Landesmitteln neu besetzter Sanierungsmanagerstellen.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 27
PDF-Druckseite 27
Koalitionsvertrag
Zukunftsvertrag 2022 · CDU und GRÜNE NRW (öffnet in neuem Tab)Landesveröffentlichung
Veröffentlichung auf energy4climate.nrw (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Teilweise. Belegstand 22. Oktober 2026.
Neue örtliche Energiezentren, dauerhaft neue kommunale Sanierungsmanagement-Stellen, sanierte Gebäude/energetische Einsparung je Förderung nicht nachgewiesen.