Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
Noch nicht fälligBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Nordrhein-Westfalen unterstützte im März 2026 über die Agrarministerkonferenz einen gemeinsamen Vorstoß der Länder, Gülle, Mist und andere ökologisch vorteilhafte Substrate bei der Vergütung von Biogasanlagen stärker zu berücksichtigen.
Das ist eine politische Forderung an den Bund im Rahmen des EEG, keine neue landesweite Pflicht zur Umstellung von NRW-Biogasanlagen.
Die Forderung von 2022
Biogasanlagen möglichst bis 2035 auf Gülle und andere Reststoffe umstellen
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Bioenergie verstärkt aus Reststoffen, Bioabfällen und Gülle erzeugen
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Teilweise übernommen: Der Zukunftsvertrag Drucks.14 im Abschnitt Bioenergie unterstützt die energetische Nutzung von Gülle, Reststoffen und umweltverträglicher Biomasse, aber weder einen landesrechtlichen Vollumstellungsplan sämtlicher Biogasanlagen noch einen verbindlichen 2035-Termin.
Bewertung Noch nicht fällig bezogen auf das 2035-Ziel: NRW unterstützte im März2026 im Rahmen der Agrarministerkonferenz eine gemeinsame LÄNDERforderung nach günstigerer EEG-Honorierung für Gülle, Mist und ökologisch wertvolle Substrate (TOP34/35).
Dies ist politische Bundesrechtsinitiative und kein bereits umgesetztes Landesgebot zur Umrüstung. Für 2022–2026 liegen hier weder eine methodengleiche NRW-Biogasanlagen-Zeitreihe zum realen Anteil von Reststoffen/Gülle noch nachweisbare neue Umstellungen vor.
Deshalb weder 2035-Enderfolg behaupten noch das Zukunftsziel 2026 als endgültig gescheitert bewerten.
Quellen: nrw.bdew.de (öffnet in neuem Tab) ; agrarministerkonferenz.de (öffnet in neuem Tab)
AMK-Beschluss20.03.2026 verlangt EEG-Anreize für Gülle und Mist vom BUND; keine neue Landesrechtsnorm zur verbindlichen Substratumstellung sämtlicher NRW-Biogasanlagen.
Ministerium NRW übermittelte das gemeinsame Protokoll als Landtagsvorlage18/4957 vom02.04.2026. Ausdrücklich Appell/Prüfbitte der Länder an Bund, kein Bewilligungsnachweis oder Anlagenverzeichnis.
NRW-Anteil von Gülle/Mist/Reststoffen je Energie- und Massenbilanz 2022–26, Zahl tatsächlich umgerüsteter Anlagen und Emissions-/Flächeneffekt in geprüfter Quelle nicht ermittelt; 2035 noch in Zukunft.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 28
PDF-Druckseite 28
Parlamentarisches Dokument
Dokument des Landtags Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)Weitere Quelle
agrarministerkonferenz.de (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Noch nicht fällig. Belegstand 22. Oktober 2026.