Koalitionsvertrag
Nur thematisch erwähnt
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Nur thematisch erwähnt
Einordnung verstehenUmsetzung
Nicht beurteilbarBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Das NRW-ÖPNV-Gesetz verlangt eine angemessene Bedienung in allen Landesteilen und beschreibt seit Mai 2026 ausdrücklich Bürgerbusse sowie deren Förderung einschließlich bedarfsgesteuerter Fahrten. Eine einklagbare Mobilitätsgarantie für alle Orte ab 200 Einwohnern samt Mindestfahrplan steht nicht im geprüften Gesetz.
Die Forderung von 2022
Mobilitätsgarantie auf Orte ab 200 Einwohner ausweiten
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Mobilitätsgarantie schrittweise mit Bus-, Bürgerbus- und On-Demand-Angeboten vorbereiten; Konzept in Wahlperiode
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Verändert übernommen: Das Wahlprogramm fordert eine garantierte ÖPNV-Grunderschließung ALLER Orte ab200 Einwohnern.
Der Koalitionsvertrag Druckseite35 Zeilen1654–1675 sagt zwar eine schrittweise Mobilitätsgarantie per Bus, Bürgerbus oder Bedarfsverkehr zu, übernimmt aber keinen konkreten verbindlichen Grenzwert200 Einwohner oder einen allgemeinen garantierten Fahrplan.
Bewertung Nicht beurteilbar für die flächenbezogene tatsächliche Garantie: Das seit22.05.2026 geltende ÖPNVG NRW §2 Abs3 fordert angemessene Bedienung aller Landesteile und in dünn besiedelten Räumen bedarfsgesteuerte Angebotsformen, während §3 die Straßen-ÖPNV-Trägerschaft weitgehend auf Kreise und kreisfreie Städte verteilt.
Nirgends ist in diesen geprüften Landesnormen die 200-Einwohner-Schwelle mit einklagbarer Fahrtfrequenz festgelegt. Zugleich gibt es regionale Bürgerbus- und On-Demand-Angebote.
Ohne GIS-/Gemeinde-/Ortsteilregister mit Einwohnern, Bedienzeiten und wirklich durchgeführten Fahrten ist der landesweite IST-Erfüllungsgrad weder positiv noch negativ vollständig feststellbar.
Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)
ÖPNVG NRW aktuelle Fassung §2 Abs3 angemessene Bedienung, ohne 200-Einwohner-Schwelle. §14 Abs1 seit Mai2026 konkretisierte Bürgerbusförderung, zuvor schon gefördert; kein landesweit garantierter Mindesttakt.
Förderinstrument Bürgerbus und bedarfsgesteuerte ÖPNV-Angebote vorhanden; keine Vollstatistik der realen Fahrtangebote in Orten ab200 Einwohnern.
Ortsscharfe Nachfrage-/Fahrplan-/Bedienzeiten fehlen. Nicht aus fehlendem gesetzlichen 200er-Tatbestand auf keinen lokalen ÖPNV schließen.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 29
PDF-Druckseite 29
Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Nicht beurteilbar. Belegstand 22. Oktober 2026.