Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
TeilweiseBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Seit Mai 2026 müssen NRW-Nahverkehrspläne ausdrücklich Vorgaben zur Sicherung von Anschlüssen an wichtigen Verknüpfungspunkten enthalten. Das ist eine neue rechtliche Konkretisierung.
Die Forderung von 2022
ÖPNV-Angebote zwischen Bus und Bahn konsequent vertakten
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)SPNV-Grundtakte und Bus-Lückenschlüsse verbessern
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Teilweise übernommen: Der Zukunftsvertrag 2022 Druckseite35–36 will engere Bus-Bahn-Verknüpfungen und SPNV-Taktverdichtung, aber keine landesweit identischen garantierten Anschluss-/Umsteigezeiten für alle Buslinien. Bewertung Teilweise: Mit dem am22.05.2026 in Kraft getretenen 10.
ÖPNVG-Änderungsgesetz muss der Nahverkehrsplan nach §8 Abs3 an wichtigen Verknüpfungspunkten neben Betriebzeiten, Takt-/Zugfolgen und ANSCHLUSSBEZIEHUNGEN ausdrücklich NEU 'Vorgaben zur Anschlusssicherung' enthalten.
Die Erfassung von Anschlussbeziehungen stand bereits im früheren Gesetz, die AnschlusssicherungsVORGABE ist eine präzisere landesgesetzliche Fortentwicklung.
Der Gesetzesstand ist ein realer normative Teilerfolg; dadurch sind keine automatisch geänderten Ortsfahrpläne, tatsächlichen Wartezeiten, pünktlichen Übergänge oder landesweiten Anschlussquoten belegt. Diese IST-Fahrgastwirkung bedarf gesonderter Messung.
Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)
ÖPNVG NRW §8 Abs3 neue Anschlusssicherungsvorgabe seit22.05.2026; Anschlussbeziehungen und Taktplanung im Recht zuvor schon vorhanden.
Normierter Planungsauftrag, tatsächliche veränderte Pläne/Betriebsfahrpläne noch getrennt zu belegen.
Keine vergleichbaren Messreihen zu Anschlussverlusten, Wartezeiten und verpassten Umstiegen 2022–26.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 29
PDF-Druckseite 29
Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Teilweise. Belegstand 20. Oktober 2026.