Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
TeilweiseBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
GEPRÜFTER KONKRETER VOLLZUG statt bloßer Antragsfähigkeit: Eine NRW-Arbeitsministeriums-Vorlage zum Haushaltsentwurf2026 bestätigt, dass aus 'Integration unternehmen!' 2022–2024 rund230 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen wurden.
Die Forderung von 2022
Gründungen neuer Inklusionsbetriebe durch erleichterte Rahmenbedingungen aktiv fördern
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Inklusionsbetriebe weiterentwickeln und finanziell hinterlegen sowie Budget für Arbeit und Ausbildung weiterentwickeln
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Teilweise übernommen: Die CDU/GRÜNE-Zusage Druckseite102 Z4996–5002 unterstützt bessere Finanzierung und Weiterentwicklung von Inklusionsbetrieben, nennt aber das von den GRÜNEN verlangte SENKEN KONKRETER GRÜNDUNGSHÜRDEN und die gezielte Gründung NEUER Firmen nicht ausdrücklich.
Bewertung Teilweise: Amtliche NRW-MAGS-Haushaltsvorlage18/4367 vom Oktober2025 bestätigt, dass aus dem Landesprogramm 'Integration unternehmen!' in2022–2024 rund230 tatsächlich NEUE SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIGE ARBEITSPLÄTZE entstanden.
Damit ist ein realer Vollzug belegt, aber '230 neue Arbeitsplätze' bedeutet NICHT230 neu gegründete Inklusionsunternehmen. Die Förderrichtlinie existiert seit2013; Landesbudget wurde2024/25 reduziert.
Das Ministerium kündigte in derselben Vorlage einen Wegfall der EIGENEN Landesfördermittel AB2026 an, während andere Förderungen z.B. der LVR/LWL-Inklusionsämter aus der Ausgleichsabgabe unabhängig davon weiterbestehen.
Eine ältere NRW.BANK-Informationsseite mit Programmgültigkeit Ende2026 ist kein Beweis für neue Bewilligungen im2026er Landesetat. Neugründungsanzahl, erleichterte Gründungsbedingungen und tatsächlich ausgezahlte öffentliche Beträge je Jahr fehlen.
Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; opal.landtag.nrw.de (öffnet in neuem Tab)
Landesprogramm Grundrichtlinie19.02.2013, zuletzt Änderungen15.11.2021; Max80% der förderfähigen Kosten/20.000EUR pro NEU geschaffenem Arbeitsplatz laut NRW.BANK/LWL, nicht per se Neugründung.
Amtliche Haushaltsvorlage18/4367 (Okt2025) meldet 2024 1,7M EUR für rund35 Projekte und 2022–24 ~230 neue Arbeitsplätze; beabsichtigte vollständige Einstellung eigener Landesförderung ab2026, zugleich Fortsetzung von LVR/LWL-Ausgleichsabgabe.
Widersprechende Programmlaufzeit NRW.BANK Ende2026 separat dokumentieren; tatsächliche Bescheidlage2026 offen.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 112
PDF-Druckseite 112
Weitere Quelle
opal.landtag.nrw.de (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Teilweise. Belegstand 20. Oktober 2026.
Ministeriell belegte tatsächliche Schaffung von circa230 neuen sozialversicherungspflichtigen Stellen 2022–24 und ca35 bewilligte FörderPROJEKTE 2024 (1,7M EUR Bewilligungsvolumen). Keine direkte Zuordnung zu neu gegründeten unabhängigen Gesellschaften und keine sichere Zahl 2025/26-Neugründungen.
Keine homogene Reihe betrieblicher Neugründungen/Schließungen, deren originäre Mehrbeschäftigung gegenüber 2021 oder realer Bewilligungs-IST2026. Zusätzliche Arbeitsplätze in bestehenden Betrieben zählen nur als Arbeitsplatz-Output.