Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
TeilweiseBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW betreibt inzwischen mehr als 80 Online-Verwaltungsdienste für Unternehmen; Gewerbeanzeigen und andere Anträge können über ein einheitliches Konto digital gestellt werden. Die Plattform beruht aber auf dem Wirtschafts-Portal-Gesetz von 2020, also einer Vorkoalitionsgrundlage.
Die Forderung von 2022
Ein Unternehmensportal für sämtliche Behördenkontakte, Statistikpflichten und Steuerangelegenheiten bereitstellen
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Das bestehende Wirtschafts-Service-Portal.NRW ausreichend finanzieren, weitere Verwaltungsleistungen einbeziehen und Once-Only-Prinzip schrittweise umsetzen; Statistikabfragen bündeln
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Teilweise übernommen: Der Zukunftsvertrag DruckS19 Z840–849 verspricht Ausbau des Wirtschafts-Service-Portals NRW und schrittweise Once-Only-/Statistikvereinfachung.
Das Wahlprogramm geht weiter: SÄMTLICHE Behördenkontakte sowie alle Steuer- und Statistikpflichten sollen über ein einziges Portal vollständig erledigt werden.
Bewertung Teilweise: Das LIVE-Wirtschafts-Service-Portal bietet Stand Oktober2026 über80 digitale Dienste für Gewerbetreibende und Gründende einschließlich Gewerbean-/ummeldung und Stipendienanträgen. Die gesetzliche Portalgrundlage WiPG NRW §1 stammt jedoch aus2020, vor Regierungsbeginn.
§3 Abs1 WiPG schließt Verfahren AUS, bei denen Landesfinanzbehörden die Abgabenordnung anwenden; das Steuer-Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis ist ANMELDEKONTO für angebundene Dienste, keine komplette Integration der SteuerERKLÄRUNGEN.
Das Portal bietet eigene offizielle CSV-Statistiken über Anträge/Besucher mit Stand01.10.2026, aber veröffentlichte DOWNLOADS ≠ hier bereits ausgewertete 2022–26 Netto-Antragszahlen; die Quelldateien noch nicht vollständig geparst.
Nicht alle Statistikeinreichungen/Steuern können auf dem Wirtschaftsportal rechtlich/technisch abgewickelt werden. WP297 Alias nicht doppelt zählen.
Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Veröffentlichung auf service.wirtschaft.nrw (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab) ; Veröffentlichung auf service.wirtschaft.nrw (öffnet in neuem Tab)
WiPG NRW gültig seit01.07.2020 §1 Plattform, §3(1) explizit NICHT ERFASST Landesfinanzbehörden bei AO-Anwendung; §4 sonstige Verfahren nur nach Einbindung im Runderlass. Portal eigenen Angaben >80 Services 2026. FAQ: Registrierung Unternehmenskonto via ELSTER, steuerliche Erfassung als eigenständiges ELSTER-Formular.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 71
PDF-Druckseite 71
Landesveröffentlichung
Veröffentlichung auf service.wirtschaft.nrw (öffnet in neuem Tab)Landesveröffentlichung
Veröffentlichung auf service.wirtschaft.nrw (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Teilweise. Belegstand 22. Oktober 2026.
Historische Zuordnung: WP-297 gehört zu WP-209. Die Forderung wird einmal gezählt.
Informations-/Weiterleitungsmöglichkeit nicht mit Verfahrens-Vollintegration verwechseln.
Echte elektronische Antragsmöglichkeiten >80; LeiKa-Leistungsliste Stand25.09.2026 separat veröffentlicht (Datei aktuell nicht heruntergeladen), Statistikdownload mit Datenstand01.10.2026 sichtbar, aber CSV-Datei durch Wartung OWL-IT/Abrufrestriktion in diesem Prüfblock NICHT ausgewertet.
Daher kein numerischer Zuwachs oder Einreichungsquote behauptet.
Vollständige CSV/XLSX-Auswertung und Zahl eindeutiger Verfahren/Nutzer, amtsgenaues Einzelfallverzeichnis zu Statistikmeldungen und Finanzamtstätigkeiten samt Verknüpfungsgrad, §16 WiPG Berichterstattung und Verfügbarkeit seit2022 fehlen.
Die EXPLIZITE steuerliche Ausnahme ist rechtlich schon jetzt ein begrenzter Gegenbeleg zur wörtlichen Komplettintegration.