Koalitionsvertrag
Nicht übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Nicht übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
Nicht beurteilbarBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
WICHTIGE GESETZES-/PRAKTISCHE NUANCE: Das öffentliche Bundesgesundheitsportal 'gesund.bund.de' erläutert ausdrücklich den ECHTEN SONDERFALL, wenn eine Bezugsperson ihr krankes Kind stationär begleiten muss: Zur Betreuung gesunder Geschwister kann im Einzelfall die gesetzliche Krankenkasse eine HAUSHALTSHILFE übernehmen, sofern u.a. ein unter12-jähriges oder hilfebedürftig behindertes Kind im Haushalt lebt und niemand sonst ihn zumutbar weiterführen kann.
Dies folgt dem bereits ALTEN Bundesrecht §38 SGB V und Kassen-Satzungsrecht.
Die Forderung von 2022
Notfallbetreuung jüngerer Geschwister bei stationärer Begleitung eines erkrankten Kindes organisieren
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Die Einordnung steht im Koalitionsvertragscheck oben.
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Nicht übernommen: Das Wahlprogramm fordert ein gezieltes, sofort zugängliches Notfallangebot für jüngere GESUNDE GESCHWISTER, wenn Eltern/Bezugspersonen ein anderes erkranktes Kind stationär begleiten.
Der Zukunftsvertrag DruckS46–48 behandelt allgemeine Familien- und Betreuungsflexibilität, aber keine entsprechende spezielle Geschwisterhilfe.
Bewertung Nicht beurteilbar für seit2022 eigens eingeführtes NRW-Angebot: Nach dem öffentlichen Bundesgesundheitsportal können gesetzliche Krankenkassen bereits nach älterem §38 SGB V bei stationärer KINDESBEGLEITUNG im Einzelfall die Kosten einer HAUSHALTSHILFE und damit Geschwisterbetreuung tragen – typischerweise Kind unter12 oder mit Behinderung im Haushalt, keine andere zumutbar verfügbare Person.
Manche Kliniken können Geschwister mit aufnehmen, das ist keine landesweit organisierte Betreuung im häuslichen Alltag.
Der Bundesanspruch bestand vor der Koalition und ist weder NRW-Neugründung noch universelle Notfallbetreuung; Ablehnungen, Hilfezeiten, praktische Zugänglichkeit und spezialisierte NRW-Jugendamt-/Klinikprogramme sind nicht dokumentiert.
Es fehlt ein vollständiger Förder-/Trägernachweis für ein spezifisches neues NRW-Geschwister-Notfallnetz; aus fehlendem einzelnen Beleg folgt nicht dessen ausschließbare Nichtexistenz.
Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; gesund.bund.de (öffnet in neuem Tab)
Bundes-§38 SGB V Haushaltshilfe: bei Krankenhausbehandlung/eigener schwerer Krankheit oder satzungserweiternden Fallkonstellationen bedarfsabhängige Hilfe; §38 Abs3 schränkt Anspruch ein, wenn jemand anderer Haushalt weiterführen kann.
Bundesgesundheitsportal benennt für konkret Kindbegleitung Geschwister-Betreuung als individuell mögliche Kassenleistung. GKV-Vollzug allein nicht neues Land NRW-Programm; NRW-KHGG Kinderbegleitung ist kein erweiterter eigenständiger Geschwisterbetreuungstitel.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 86
PDF-Druckseite 86–87
Weitere Quelle
gesund.bund.de (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Nicht beurteilbar. Belegstand 20. Oktober 2026.
Reale Bundes-/Kassen-ABSICHERUNG für einzelne Begleitungsfälle in geltendem öffentlichen Beratungsangebot benannt; konkrete Zahl der in NRW tatsächlich so bewilligten Haushaltshilfen oder neuer landesfinanzierter Notbetreuungsstellen liegt nicht vor.
Entlastung real möglich für anspruchsberechtigte Familien, aber kein allgemeiner garantierter Zugang und keine nachgewiesene Koalitionswirkung auf NRW-Familien seit2022; mögliche Mitaufnahme nicht als externe Haushaltsbetreuung zählen.