Koalitionsvertrag
Vollständig übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Vollständig übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
Nicht beurteilbarBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Das Land fördert Verbraucherinsolvenzberatung weiter nach einer seit Oktober 2021 bestehenden Richtlinie.
Die 2025er Fassung und der 2026 gültige Änderungsstand sehen bereits eine ganzheitliche wirtschaftliche, soziale und psychosoziale Beratung, Mindestpersonal sowie die Kooperation mit anderen geförderten Stellen vor.
Die Forderung von 2022
Schuldner- und Insolvenzberatung trotz geteilter Zuständigkeit organisatorisch zusammenführen
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Beratungsangebot der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ausbauen, Zugangskreis erweitern und zeitnahe Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung organisieren.
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Vollständig übernommen: In Druckseite34 Zeilen1625–1627 und Druckseite51 Zeilen2473–2476 verspricht der Koalitionsvertrag wörtlich die 'Zusammenlegung der Schuldner- und der Insolvenzberatung' zeitnah zu organisieren. Damit ist das Wahlziel vertraglich klar, unabhängig vom Realvollzug.
Bewertung Nicht beurteilbar für den rechts-/organisationsverbindlichen Zusammenschluss: Die NRW-Richtlinie Verbraucherinsolvenzberatung2026 (Stammnorm11.10.2021) enthält schon vor2022 ganzheitliche Beratung, Mindestpersonalausstattung, kostenlose Zugänge und KOOPERATIONSauflagen.
Eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit geförderter Träger ist keine abgeschlossene Fusion ihrer unterschiedlichen LANDES-/KOMMUNALFINANZIERUNG, Zuständigkeit, Vertragsstrukturen oder Trägerführung.
Es gibt Berichte von Wohlfahrts- und Fachverbänden über politische Gespräche und ein einzuführendes einheitliches Angebot, aber keinen hier verifizierten landesweiten Fusions-Erlass, gemeinsames Finanzierungsrecht, vollständige Liste fusionierter Stellen oder Kassenumschichtung.
Ohne umfassende Zuständigkeits- und Organisationsakte weder voll umgesetzt noch nachweisbar niemals umgesetzt; der Stand bleibt offen.
Quelle: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)
NRW Verbraucherinsolvenzberatung-RL Stammnorm11.10.2021, Fassungen03.07.2025 und26.06.2026: §2 ganzheitlicher wirtschaftlicher/sozialer/psychosozialer Beratungsumfang, Nr4.2>=1,5 VZÄ, Nr6.2 Zusammenarbeit mit geförderten Stellen, Nr7.1 elektronisches Antragsverfahren ab2023.
Diese Verpflichtungen sind VOR der 2026er letzten Novellierung vorhanden. 2026 gültige RL verlängert/ändert Programm, aber kein genereller Übergang zu einheitlicher kommunal-landesweiter Trägerschaft. Bundes SchuBerDG 2026 Bundesrats-/Vermittlungsstand extern offen.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 107
PDF-Druckseite 107–108
Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Nicht beurteilbar. Belegstand 22. Oktober 2026.
2026 Erlass weiter personale Förderhöchstgrenze bis59.000EUR je VZÄ laut sichtbarem Richtlinientext, Kooperation und Controlling vorhanden.
Kommunen.NRW Mitteilung vom02.07.2026 zitiert MKJFGFI: Auftrag Bedarfsstudie ausschreibungsrechtlich vorbereitet, Absicht möglichst einheitliche örtliche Abrechnung ohne bestehende Kommunal-/Trägerverträge aufzuheben.
Kein abgeschlossener Studie-Bericht, gesetzlich eingeführter Fonds, einheitlicher Bescheidweg oder Vollzugs-IST verifiziert.
Doppelfinanzierungen/Finanzierungsvereinbarungen Land–Kommunen, einheitliches Case Management, weniger Beratungsunterbrechungen und Wartelisten nach2022 bleiben ohne Nachweis. Rechts- und organisatorische Pflicht zur engen Kooperation nicht institutionelle/finanzielle Zusammenführung.