Koalitionsvertrag
Vollständig übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Vollständig übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
Nicht beurteilbarBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Das NRW-Landesbeamtengesetz sieht seit April 2022 vor, alternierende mobile Arbeit im Rahmen dienstlicher Möglichkeiten zu ermöglichen. Diese Reform trat allerdings noch vor der Landtagswahl 2022 in Kraft.
Die Forderung von 2022
Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten im öffentlichen Dienst überprüfen und anpassen
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Einheitliche Regeln für mobiles Arbeiten in der Landesverwaltung schaffen, mehr Homeoffice ermöglichen soweit dienstlich möglich und Co-Working-Plätze des Landes unterstützen
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Vollständig übernommen: Vertrag DruckS143 Z7060–7068 sagt landeseinheitliche Regeln für mobiles Arbeiten, größeres Homeoffice-Angebot und Co-Working-Arbeitsplätze für Landesbeschäftigte ausdrücklich zu.
Damit wird die GRÜNE Forderung nach erneuerten Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst im Kern aufgenommen.
Bewertung Nicht beurteilbar für ZUSÄTZLICHE Regelungen/REALNUTZUNG seit Regierungsbeginn: Landesbeamtengesetz NRW §60 Abs4 enthält seit28.04.2022 – somit bereits VOR der Landtagswahl/Koalition – Möglichkeiten der alternierenden mobilen Arbeit bei dienstlicher Eignung.
Diese Rechtsnorm als 2022er Koalitionserfolg anzurechnen, wäre zeitlich falsch.
Nach2022 existieren Ressortvereinbarungen, Arbeitszeitmodelle und Co-Working-Einzelprojekte, aber keine hier vollständig geprüfte landesweit verbindliche neue Regel, landeseinheitliches Co-Working-Angebot und vergleichbare2022/26 Telework-Anteile mit Behörden-/Tarifrechtsabdeckung.
Die allgemeine COVID-bedingte Homeoffice-Nutzung2020–22 ist kein neuer Effekt nach Regierungsantritt. Ohne spezifische Landes-Dienstvereinbarungen, verifizierte Arbeitsplatzlisten und Personalstatistiken bleibt die praktische Umsetzung offen.
Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)
LBG NRW §60 Abs.4 durch Gesetz vom13.04.2022, wirksam28.04.2022 – vor Regierungswechsel. Ermessen/Organisation durch Dienstvereinbarung.
Rechtliche Option mobiler Arbeit vorhanden, kein allgemeiner unbedingter Heimarbeitsanspruch und keine neue landesweit einheitliche Ausweitung dokumentiert.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 130
PDF-Druckseite 130
Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Nicht beurteilbar. Belegstand 20. Oktober 2026.
Tatsächliche Nutzungsquote, Co-Working-Plätze und Verbesserung für verschiedene Berufsgruppen gegenüber2022 nicht belegt.