Koalitionsvertrag
Nicht übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Nicht übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
Nicht umgesetztBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Bezahlte Tätigkeiten von NRW-Landtagsabgeordneten außerhalb ihres Mandats sind weiterhin grundsätzlich erlaubt. Das Gesetz untersagt unter anderem bestimmte Scheinhonorare oder mandatsbezogene Leistungen ohne echte Gegenleistung und schreibt Transparenzpflichten vor.
Die Forderung von 2022
Bezahlte Nebentätigkeiten von Abgeordneten für Lobbyorganisationen verbieten
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Die Einordnung steht im Koalitionsvertragscheck oben.
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Wahlprogramm (Druck-S.132) verlangt ein VERBOT bezahlter Tätigkeiten für Lobbyorganisationen durch NRW-Landtagsabgeordnete. Der Zukunftsvertrag (Druck-S.91, Z.4474–4477) verspricht ein Lobbyregister und einen legislativen Fußabdruck, kein solches Berufstätigkeitsverbot.
§16 Abs.1 AbgG NRW lässt andere berufliche Tätigkeiten neben dem Mandat ausdrücklich zu; Abs.2 untersagt mandatsbezogene Scheinentgelte bzw. Honorare ohne echte Gegenleistung und §16a normiert Anzeige-/Transparenzpflichten. Diese engere Altregel ist NICHT ein pauschales Verbot bezahlter Lobbyorganisationstätigkeiten.
Ein entsprechendes allgemeines landesgesetzliches Tätigkeitsverbot gilt nach der geprüften Fassung nicht. Bewertung Nicht umgesetzt für das ausdrücklich verlangte Normsetzungsziel; keinerlei Behauptung über konkrete MdL.
Quellen/Fundstellen: gruene-castrop-rauxel.de (öffnet in neuem Tab) ; cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab) ;
Dokument des Landtags Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab) Evidenzmodus/Rest-QS: Originalwahlprogramm PDF-Text; Koalitions-Transparenzabschnitt PDF-Bild; AbgG §16/§16a Stand 2025, historische 2014/15 Regeln kontrolliert.
Abgeordnetengesetz NRW §16/16a Stand2025, Verbot bestimmter Gegenleistungslosigkeit/Mandatsmissbrauchs, aber keine pauschale Verbotsnorm für sämtliche Verbands-/Lobbyjobs.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 132
PDF-Druckseite 132
Parlamentarisches Dokument
Dokument des Landtags Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Nicht umgesetzt. Belegstand 20. Oktober 2026.
Offenlegungs- und Interessenkonfliktregeln in Kraft; entgeltliche Nebentätigkeiten als solche bleiben möglich.
Kein allgemeiner gesetzlicher Ausschluss von Lobby-Einkünften und Wirkung auf Interessenkonflikte nicht quantifiziert.