Koalitionsvertrag
Verändert übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Verändert übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
TeilweiseBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Der Landtag hat Ende 2024 das Sparkassengesetz geändert. Sparkassen sollen sich seither am Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren.
Die Forderung von 2022
Sparkassengesetz für nachhaltige Finanzierung und ESG-orientierte Eigenanlagen anpassen
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Sparkassengesetz auf Anpassung prüfen und öffentlichen Auftrag um Nachhaltigkeit erweitern
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Teilweise übernommen: Der Koalitionsvertrag Drucks139 Z6827–6831 will den öffentlichen Auftrag der Sparkassen ausdrücklich um Nachhaltigkeit erweitern und PRÜFEN, ob das Sparkassengesetz anzupassen ist.
Die Wahlforderung nach verbindlicher ESG-Ausrichtung insbesondere der Eigenanlagen/Kreditvergabe wird nicht bis zu konkreten Quoten oder Ausschlusskriterien übernommen.
Bewertung Teilweise: Gesetz vom19.12.2024, GV.NRW2024 S1220, seit31.12.2024, fügte dem Sparkassengesetz §2 Abs5 hinzu: 'Die Sparkassen orientieren sich am Prinzip der Nachhaltigkeit.' Dies ist eine echte seit2022 beschlossene Gesetzesänderung.
Sie begründet jedoch ausdrücklich nur ein allgemeines ORIENTIERUNGSPRINZIP, keine verbindliche ESG-Quote für die Eigenanlagen, individuellen Kreditvergabeausschlüsse oder empirische nachhaltige Portfolioaufteilung. Es fehlen auch belastbare Vergleichsdaten 2022–26 über Eigenanlagen und Kreditprodukte.
Für die gesamte Zweiteilforderung deshalb nur teilumgesetzt, trotz erfüllter Normergänzung.
Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (öffnet in neuem Tab) ; Rechtsportal Nordrhein-Westfalen (öffnet in neuem Tab)
Änderungsgesetz 19.12.2024, GV.NRW 2024 S.1220, neuer §2 Abs.5 SparkassenG; geltendes Landesgesetz.
Nachhaltigkeitsprinzip gesetzlich verankert; organisatorische Umsetzung einzelner Sparkassen nicht systematisch belegt.
ESG-Portfolioquoten und reale Finanzierungswirkung durch Normänderung nicht belegt.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 77
PDF-Druckseite 77
Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Teilweise. Belegstand 20. Oktober 2026.