Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenForderungen, Bewertungen und Quellen werden abgerufen.
Wahlprogramm 2022 · GRÜNE NRW
Belegstand:
Koalitionsvertrag
Teilweise übernommen
Einordnung verstehenUmsetzung
Nicht umgesetztBewertung verstehenIm Koalitionsvertrag vereinbart heißt noch nicht umgesetzt.
Das NRW-Flüchtlingsministerium erklärt auf seiner aktuell abrufbaren Fachseite, derzeit keine Landesaufnahmeprogramme durchzuführen.
Ein 2026 angestrebter besonderer Aufenthaltsstatus für bereits in NRW lebende irakische Jesidinnen und Jesiden scheiterte am fehlenden Einvernehmen des Bundesinnenministeriums; diese Initiative war aber kein Aufnahmeprogramm für neu einreisende Schutzsuchende.
Die Forderung von 2022
Landesaufnahmeprogramm für Schutzsuchende in Notlagen einrichten
Redaktionelle Zusammenfassung, kein wörtliches Zitat.
Originalstelle im Wahlprogramm (öffnet in neuem Tab)Landesaufnahmeprogramm im Einvernehmen mit Bund
Redaktionelle Zusammenfassung der zugeordneten Vertragspassage.
Fundstelle im Koalitionsvertrag (öffnet in neuem Tab)Die ausführliche Begründung zeigt, worauf die Einstufung beruht. Rechtliche Schritte, Geld, Umsetzung und Wirkung werden getrennt betrachtet.
Koalitionscheck Teilweise übernommen: Der Koalitionsvertrag Drucks.121 Zeilen5940–5947 befürwortet ein humanitäres Landesaufnahmeprogramm für bestimmte akut schutzbedürftige Gruppen, ausdrücklich abhängig vom Einvernehmen mit dem BUND (§23 Abs1 Aufenthaltsgesetz).
Die ursprüngliche allgemeinere Wahlforderung wird damit in Personenkreis und Kondition eingeschränkt.
Bewertung Nicht umgesetzt für ein AKTUELL DURCHGEFÜHRTES Landesaufnahmeprogramm: Das NRW-Fluchtministerium erklärt auf seiner eigenen Programmseite wörtlich, dass das Land DERZEIT KEINE Aufnahmeprogramme durchführt (Abruf22.10.2026).
Diese eindeutige amtliche Gegenwartsinformation erlaubt ein Urteil über den aktuellen Betrieb, aber KEINE unbewiesene Behauptung, seit2022 habe es nie ein kurzzeitiges Programm gegeben.
Die 2026 diskutierte Bleiberechtsregelung für schon in NRW lebende jesidische Personen betrifft NICHT die erstmalige Neuaufnahme Schutzsuchender aus dem Ausland und ist deshalb kein Ersatzbeleg. Zustimmung/Bundeszuständigkeit klar benennen.
Quellen: cdu-nrw.de (öffnet in neuem Tab) ; Veröffentlichung auf mkjfgfi.nrw (öffnet in neuem Tab) ; gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
§ 23 Abs. 1 AufenthG: Landesaufnahmeanordnungen bedürfen des Einvernehmens des BMI. Ein BMI-Schreiben vom 13.03.2026 verweigerte dieses für eine gesonderte Regelung zugunsten bereits in NRW lebender irakischer Jesidinnen und Jesiden – kein Nachweis für die Einrichtung eines neuen Einreiseprogramms.
Amtliche Ministeriumsseite nennt zum Abruf 22.10.2026 keinen laufenden NRW-Landesaufnahmeprogrammbetrieb; der jesidische Inlandsfall wird getrennt eingeordnet.
Wahlprogramm, Koalitionsvertrag und weitere Nachweise – mit den vorhandenen Fundstellen.
Wahlprogramm
Landtagswahlprogramm 2022 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW (öffnet in neuem Tab)PDF-Seite 140
PDF-Druckseite 140
Landesveröffentlichung
Veröffentlichung auf mkjfgfi.nrw (öffnet in neuem Tab)Weitere Quelle
gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)Redaktioneller Ausgangsstand veröffentlicht: Nicht umgesetzt. Belegstand 22. Oktober 2026.
Für mögliche Aufnahmeprogramme oder Neuaufnahmen in einzelnen Jahren 2022–2025 und deren tatsächliche Schutzwirkung liegt aus diesen zwei Quellen noch keine vollständige Zeitreihe vor.